Wohngeld
Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur monatlichen Miete oder zur Belastung für ein selbst bewohntes Eigenheim (in diesem Fall nennt es sich Lastenzuschuss). Es wird – bei niedrigem Einkommen – zumeist für einen Zeitraum von zwölf Monaten bewilligt und kann dann immer wieder erneut beantragt und somit zeitlich unbegrenzt gezahlt werden
Ob und wie viel staatlicher Wohnzuschuss einem zusteht, hängt ab von
- der Größe des Haushalts,
- der Miete und dem Mietniveau am Wohnort
- und dem Haushaltseinkommen.
Das Wohngeld ist eine Leistung mit niedrigen Hürden: So prüfen die Ämter nicht, ob das Auto oder die Größe und Ausstattung der Wohnung angemessen sind. Auch nach Ersparnissen und Vermögen wird in den – regional unterschiedlichen – Wohngeldanträgen in der Regel nicht gefragt. Ebenso muss niemand seine Rücklagen fürs Alter offen legen. „Erhebliches Vermögen“ steht allerdings einem Wohngeldanspruch entgegen.
- Tipp: Sie möchten wissen, ob sich ein Antrag auf Wohngeld für Sie lohnen kann? Mit unserem Wohngeldrechner können Sie Ihren Anspruch berechnen.
Grundsicherung
Seit 2003 gibt es für bedürftige ältere Menschen die sogenannte Grundsicherung im Alter (und bei Erwerbsminderung). Wenn die Altersrente und sonstige Alterseinkünfte nicht ausreichen, sichert die Grundsicherung ein Mindestniveau. Die Regelleistung für Alleinstehende beträgt 424 Euro im Monat. Dazu werden noch die Kosten für die Unterkunft akzeptiert. Bei einer Warmmiete von 400 Euro hat ein Alleinstehender damit einen Grundbedarf von 824 Euro. Beträgt die Rente (nach dem Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung) 650 Euro, so schießt das Sozialamt den Differenzbetrag (824 Euro minus 650 Euro) von 174 Euro zu. Für Menschen mit Behinderung kommt häufig noch ein Mehrbedarf hinzu.
Nebenjob
Schon heute üben viele Rentner einen Minijob aus. Der Verdienst wird zwar beim Wohngeld und der Grundsicherung angerechnet, nicht jedoch bei der Altersrente. Wer im regulären Rentenalter ist, darf unbegrenzt zur Rente hinzuverdienen. Die Rente wird nicht gekürzt. Anders ist das bei Frührentnern. Für sie gilt eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro brutto. Was darüber liegt, wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet
Untervermietung
Gerade Senioren bewohnen oft Wohnungen oder Häuser, die nach dem Auszug der Kinder oder Ableben des Partners schlicht überdimensioniert sind. Warum also nicht ein oder mehrere Zimmer untervermieten? Gerade in Universitätsstädten besteht großer Bedarf. Ein Anruf beim Studentenwerk kann sich lohnen. Zukunft hat auch die Variante „Wohnraum gegen Hilfe“. Da helfen Jüngere im Haushalt oder Garten und wohnen dafür mietfrei. Übrigens: Vermieter dürfen eine Untervermietung in der Regel nicht ablehnen