Reiseschutz-Impfungen, HPV-Impfung ab 18 oder Grippe-Schutzimpfung unter 60 Jahren müssen Krankenkassen nicht bezahlen. Welche Krankenkassen es trotzdem tun.
Die meisten Schutzimpfungen werden während der Kindheit durchgeführt. Sämtliche Standardimpfungen, wie Tetanus, Diphterie, Masern, etc. werden meist vollständig bis zur Einschulung – im Rahmen der U-Untersuchungen – geimpft. Diese Impfungen sind eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen und werden komplett bezahlt. Im Abstand von etwa zehn Jahren erfolgen später meist Auffrischungsimpfungen oder Impfungen aufgrund besonderer Umstände, wie die Zeckenschutzimpfung für Versicherte in Risikogebieten bzw. Schutzimpfungen für bestimmte Berufsgruppen. Sie werden ebenfalls von den Krankenkassen bezahlt. Dasselbe gilt für Impfungen für besondere Zielgruppen, wie etwa die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs – die sogenannte HPV-Impfung - für junge Mädchen im Alter zwischen zwölf und 17 Jahren oder auch die Grippe-Schutzimpfung für Senioren ab 60 Jahren. In ihren Richtlinien zu Kostenübernahme halten sich die Krankenkassen vorwiegend an die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut. Impfungen, die im Pflichtkatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht aufgeführt sind, müssen die Krankenkassen auch nicht bezahlen.
Diese Impfungen sind keine Kassenleistung
Dazu gehören zum Beispiel sämtliche Reiseschutz-Impfungen, die vor allem für Fernreisen empfohlen werden, wie etwa die Gelbfieber-, Cholera oder auch Typhus-Impfung oder auch eine Malaria-Prophylaxe. Ebenfalls nicht im Pflichtkatalog der Krankenkassen stehen Impfungen, die die außerhalb bestimmter Altersgrenzen durchgeführt werden, wie etwa die HPV-Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs ab 18 Jahren oder die Grippeschutzimpfung für Personen unter 60 Jahren. Auch die Impfung gegen Gürtelrose, an der jährlich immerhin rund 400.000 Deutschen nach einer durchgemachten Windpocken-Erkrankung erkranken, muss von der Krankenkasse nicht bezahlt werden.
Mehr Schutz auf Kassenkosten
In ihren Satzungsleistungen dürfen die Krankenkassen jedoch individuell auch Leistungen anbieten, die der Gesetzgeber im Pflichtkatalog nicht vorsieht. Das gilt auch für Impfungen, bei denen manche Krankenkassen deutlich mehr bieten als andere: Die Kosten einer Gürtelrose-Impfung bekommen Sie zum Beispiel von der BKK RRW oder auch der Heimat Krankenkasse bezahlt. Eine Grippeschutz-Impfung für Versicherte unter 60 Jahren erstatten unter anderem komplett die AOK Bayern, die IKK classic oder auch die actimonda Krankenkasse.
Eine komplette Kostenübernahme von Reiseschutzimpfungen, inklusive Malariaprophylaxe, erhalten Sie zum Beispiel als Versicherter der Big direkt gesund, der hkk Krankenkasse sowie bei vielen Betriebskrankenkassen. Die HPV-Impfung für über 18-jährige zahlen bis zum 26. Lebensjahr zum Beispiel die HEK, IKK Nord oder auch BKK Braun-Gillette. Komplett ohne Altersbeschränkung leisten hier z.B. die AOK Nord-West oder auch die IKK Südwest.