Eine Rechtsschutzversicherung ist kein Vollkaskoschutz, der automatisch alle Rechtstreitigkeiten übernimmt. Wann die Policen zahlen und wann nicht.
Viele Familien möchten gerne familienrechtliche Streitigkeiten abgedeckt haben – und beißen dabei auf Granit.
Die meisten Rechtschutzversicherungen zahlen nur für eine Erstberatung beim Anwalt für Familienrecht, darüber hinaus gibt es Leistungen nur bei wenigen Versicherungen, und die sind auch stark begrenzt. Teure Unterhaltsstreitigkeiten in Verbindung mit einer Scheidung sind beispielsweise nie absetzbar.
Steuerstreitigkeiten: Werden Familien unterstützt?
Die Kosten für Steuerstreitigkeiten werden von den meisten Versicherungen übernommen, wenn der Streit vor Gericht geht. Bei außergerichtlichen Streitigkeiten dagegen stehen die Rechtsschutzversicherungen in aller Regel nicht ein – die Familien bleiben auf den Kosten für ein Einspruchsverfahren sitzen.
Baurechtliche Streitigkeiten werden nicht übernommen
Vertragsrechtlicher Streit entsteht schnell, wenn der Familien-Van schwächelt oder der neue Fernseher fürs Wohnzimmer kaputt geht. In vielen Fällen springt die Rechtsschutzversicherung ein – aber eben nicht in allen. Ausnahmen bilden teure baurechtliche Streitigkeiten und Streitigkeiten mit der Rechtsschutzversicherung selbst – da bleiben Sie sicher auf Ihren Kosten sitzen.
Vorsätzliche Straftaten sind von der Übernahme ausgenommen
Wenn einem Familienmitglied eine Straftat vorgeworfen wird, ist finanzielle Unterstützung durch den Rechtsschutzversicherer meist existenziell. Bei vorsätzlich begangenen Taten aber müssen die Versicherer nur dann einstehen, wenn der Prozess den Vorwurf des Vorsatzes entkräftet. Wichtig ist es, beim Strafrechtsschutz darauf zu achten, dass im Ernstfall auch eine ausreichende Kaution bereitgestellt wird, um einer Gefängnishaft zu entgehen. Hier sollten mindestens 50.000 Euro vereinbart sein.
Schadensersatzklagen gegen die Bank werden nicht übernommen
Ein Streitpunkt, der gerade in den letzten Jahren bei geprellten Anlegern für viel Ärger gesorgt hat: Die meisten Rechtsschutzversicherungen zahlen nicht, wenn Anleger von ihren Banken Schadensersatz verlangen, weil sie sich schlecht beraten fühlen. Allerdings sind viele der verwendeten Klauseln in den Rechtsschutzbedingungen mittlerweile vor Gericht gekippt worden – Nachfragen beim eigenen Anwalt können also nicht schaden.
Rechtsschutzversicherung kommt nicht für Insolvenzverfahren auf
Neben einzelnen Ausschlüssen in den Rechtsgebieten gibt es eine Vielzahl potenzieller Streitereien, die die Rechtsschutzversicherung grundsätzlich nicht trägt. Dazu gehören Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungsgesetztes sowie aller im Baugesetz geregelten Angelegenheiten. Auch
Insolvenzverfahren, Streitigkeiten im Kartell- oder sonstigem Wettbewerbsrecht oder aus
Spiel- und Wettverträgen sind genauso ausgeschlossen wie
Rechtsstreitigkeiten mitversicherter Personen untereinander.
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Rechtsschutzversicherung, um eine günstige Police zu finden.