Mieter müssen für Schäden an einer Mietwohnung, die sie verursacht haben, aufkommen. Beispielsweise bei einem Brand kann dies ganz schön teuer werden. Wann die Haftpflichtversicherung einspringt.
Eine Haftpflichtversicherung gilt als unverzichtbar. Schließlich kann es schnell passieren, dass Sie einer anderen Person einen Schaden zufügen und hierfür aufkommen müssen. Auch bei Schäden an Mietwohnungen kommt die Versicherung auf. Beispiel: Das Deo fällt ins Waschbecken und schlägt ein Loch in die Keramik. Das ist ein klassischer Schaden, den die private Haftpflichtversicherung in einer Mietwohnung bezahlt. Die Police ist essentiell für Mieter. Käme es zu einem Wohnungsbrand, würde die Versicherung alle Schäden an der Bausubstanz begleichen, also an allem, was im Eigentum des Vermieters ist.
Haftpflichtversicherung zahlt, wenn die Mietwohnung brennt
Schäden am
Eigentum des Mieters würde die Haftpflichtversicherung allerdings nicht begleichen, dazu benötigt dieser eine
Hausratversicherung. Die Haftpflichtversicherung springt immer dann ein, wenn der Mieter durch Fahrlässigkeit die Mietsache beschädigt, also die Wohnung oder das Haus. Die Haftung gilt übrigens auch für die gemietete Ferienwohnung im Ausland. Bei üblicher
Abnutzung beispielsweise des Parkettbodens kommt sie
nicht auf.
Wichtig: Die Haftpflichtversicherung ersetzt
immer nur den Zeitwert, also die Summe, den die beschädigte Mietsache zu dem Zeitpunkt des Schadens hatte. Die Abnutzung wird also miteinkalkuliert.
Bei Streit bietet die Haftpflichtversicherung Rechtschutz
Nicht selten entzündet sich zwischen Mieter und Vermieter ein Streit um die Frage, ob ein Schaden an der Mietsache durch eine
übliche Abnutzung geschehen ist (die Versicherung würde nicht zahlen) oder ob sie durch
fahrlässiges Handeln des Mieters entstanden ist (die Versicherung würde bezahlen). Auch bei solchen Auseinandersetzungen um Schadensersatzansprüche bewährt sich eine Haftpflichtversicherung, denn sie wehrt auch ungerechtfertigte Schadensersatzansprüche ab, notfalls vor Gericht.
Wichtig: Streiten Mieter und Vermieter nicht um Schadensersatzansprüche, sondern beispielsweise wegen einer
Mieterhöhung, ist dies
kein Fall für die Haftpflichtversicherung.