Annette Jäger
Ein Beitrag von Annette Jäger, 11.09.2017 (Aktualisiert 10.09.2018)

Haftpflichtversicherung Wann Schäden an einer Mietwohnung versichert sind

Mieter müssen für Schäden an einer Mietwohnung, die sie verursacht haben, aufkommen. Beispielsweise bei einem Brand kann dies ganz schön teuer werden. Wann die Haftpflichtversicherung einspringt.
Versicherungen: Eine Police für Zwei

Abnutzungsspuren auf dem Parkettboden einer Mietwohnung rechtfertigen keine Schadensersatzforderungen. Sie sind damit kein Fall für die Haftpflichtversicherung.

Eine Haftpflichtversicherung gilt als unverzichtbar. Schließlich kann es schnell passieren, dass Sie einer anderen Person einen Schaden zufügen und hierfür aufkommen müssen. Auch bei Schäden an Mietwohnungen kommt die Versicherung auf. Beispiel: Das Deo fällt ins Waschbecken und schlägt ein Loch in die Keramik. Das ist ein klassischer Schaden, den die private Haftpflichtversicherung in einer Mietwohnung bezahlt. Die Police ist essentiell für Mieter. Käme es zu einem Wohnungsbrand, würde die Versicherung alle Schäden an der Bausubstanz begleichen, also an allem, was im Eigentum des Vermieters ist.

Haftpflichtversicherung zahlt, wenn die Mietwohnung brennt

Schäden am Eigentum des Mieters würde die Haftpflichtversicherung allerdings nicht begleichen, dazu benötigt dieser eine Hausratversicherung. Die Haftpflichtversicherung springt immer dann ein, wenn der Mieter durch Fahrlässigkeit die Mietsache beschädigt, also die Wohnung oder das Haus. Die Haftung gilt übrigens auch für die gemietete Ferienwohnung im Ausland. Bei üblicher Abnutzung beispielsweise des Parkettbodens kommt sie nicht auf.

Wichtig: Die Haftpflichtversicherung ersetzt immer nur den Zeitwert, also die Summe, den die beschädigte Mietsache zu dem Zeitpunkt des Schadens hatte. Die Abnutzung wird also miteinkalkuliert.

Haftpflichtversicherung-Vergleich

  Anbieter Tarif Beitrag  
1 Premium-2016-Single-5Mio 40,62 Euro weiter  
2 BlueLine-Tip-5Mio-Single 42,01 Euro weiter  
3 Tarif TOP-VIT Single 42,48 Euro weiter  
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Bei Streit bietet die Haftpflichtversicherung Rechtschutz

Nicht selten entzündet sich zwischen Mieter und Vermieter ein Streit um die Frage, ob ein Schaden an der Mietsache durch eine übliche Abnutzung geschehen ist (die Versicherung würde nicht zahlen) oder ob sie durch fahrlässiges Handeln des Mieters entstanden ist (die Versicherung würde bezahlen). Auch bei solchen Auseinandersetzungen um Schadensersatzansprüche bewährt sich eine Haftpflichtversicherung,  denn sie wehrt auch ungerechtfertigte Schadensersatzansprüche ab, notfalls vor Gericht.

Wichtig:
Streiten Mieter und Vermieter nicht um Schadensersatzansprüche, sondern beispielsweise wegen einer Mieterhöhung, ist dies kein Fall für die Haftpflichtversicherung.
Geldsparen-Tipp: Ob verheiratet oder nicht – Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung kann ein Paar gemeinsam nutzen. "Meist hat man einen Single-Tarif und kann den Partner mitversichern. Günstiger ist es aber oft, auf einen Familientarif umzusteigen", rät Sascha Straub, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale Bayern.

So gilt die Police auch gleich noch für Kinder, die vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt geboren werden. Möchten Sie den Single-Tarif trotzdem behalten und den Partner mitversichern, genügt ein formloses Schreiben an den Versicherer, dass der Partner mitversichert werden soll. Ratsam ist, wenn in allen betroffenen Versicherungsscheinen die Namen beider Partner aufgeführt sind. Verfügen beide bereits über Einzelpolicen, wird der Vertrag mit der kürzeren Laufzeit aufgehoben.
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Annette Jäger mein Name ist Annette Jäger. Ich schreibe über Gesundheit, Versicherungen und Soziales auf Ihrem Family-Portal geldsparen.de. Ich habe Neuere Geschichte studiert und bin seit 1993 als Journalistin tätig.

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