Einer angestellten Mutter mit einem zehnjährigen und einem vierjährigen Kind steht demnach jährlich 639 Euro Riesterförderung zu, wenn Sie den nötigen Eigenanteil einzahlt.
Wichtig: Nachzahlungen bei zu wenig entrichteten Beiträgen sind nur im jeweils laufenden Kalenderjahr möglich. Rückwirkende Einzahlungen in die Riesterrente sind ausgeschlossen.
Die erhaltenen Zulagen dürfen Sie verrechnen: Nehmen wir wieder die Mutter mit den zwei Kindern. Sie arbeitet halbtags und bekam 2016 ein Jahreseinkommen von 20.000 Euro. Um nun die volle Riester-Förderung zu erhalten, muss sie vier Prozent, also 800 Euro, in ihre Riesterrente einzahlen. Da sie die erhaltenen Fördermittel von 639 Euro abziehen darf, bleibt ein zu leistender Eigenbeitrag von 161 Euro.
Wenn nun ihr Gehalt 2017 um drei Prozent steigt, verbessert sich ihr Bruttoeinkommen auf 20.600 Euro. Folglich sind dann ab dem kommenden Jahr insgesamt 824 Euro Riester-Beitrag zu leisten. Da die Riester-Fördergelder in gleichem Umfang fließen, erhöht sich der zu zahlende Eigenanteil auf 185 Euro. Die Mutter muss die Einzahlungen in ihre Riesterrente demnach um 24 Euro aufstocken.