Hilfe für Alleinerziehende

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72 Prozent der Alleinerziehenden sind berufstätig, mit 45 Prozent üben sogar mehr Mütter als in Paarfamilien (30 Prozent) einen Vollzeit-Job aus. Trotzdem reicht das Geld oft hinten und vorne nicht. Deshalb ist es wichtig, die finanziellen Ansprüche zu kennen und auszuschöpfen.

Kindesunterhalt

Der Elternteil, der nicht mit dem Kind zusammenlebt, ist prinzipiell „barunterhaltspflichtig“. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen und ist in der Düsseldorfer Tabelle geregelt. Doch nur etwa die Hälfte der Unterhaltspflichtigen zahlt regelmäßig und in voller Höhe, etwa ein Viertel zu wenig und die Übrigen gar nichts. Und den Alleinerziehenden fehlt häufig die Kraft, ihre Ansprüche durchzusetzen, sie wollen Streitereien vermeiden oder scheuen Anwalts- und Gerichtskosten.

Die Durchsetzung der Ansprüche lässt sich jedoch völlig stress- und gebührenfrei delegieren. Dazu müssen Alleinerziehende beim Jugendamt eine „Beistandschaft“ für ihr Kind beantragen. Gleichzeitig können sie einen Unterhaltsvorschuss erhalten. Betreuen Alleinerziehende ein unter-drei-jähriges Kind, haben sie außerdem ein Recht auf Betreuungsunterhalt. Er beträgt drei Siebtel des Nettoeinkommens nach Vorabzug des Kindesunterhalts, vorausgesetzt es bleibt für den Unterhaltspflichtigen ein Selbstbehalt von 1.080 Euro übrig.

Steuerliche Entlastung für Alleinerziehende

Alleinerziehende erhalten einen „Entlastungsbetrag“ von 1.908 Euro pro Jahr plus 240 Euro für jedes weitere Kind. Von der Steuer absetzbar sind außerdem zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten, maximal 4.000 Euro pro Kind und Jahr. Der auf beide Eltern aufgeteilte Kinderfreibetrag von insgesamt 7.428 Euro kann unter bestimmen Umständen auf die alleinerziehende Mutter übertragen werden. Die mögliche Steuerersparnis wird mit dem Kindergeld verrechnet.

Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld

Kindergeld erhält man auf Antrag von der Familienkasse der Agentur für Arbeit. Alleinerziehende mit geringem Einkommen, die keine staatlichen Leistungen wie Sozialhilfe oder Hartz IV in Anspruch nehmen, können darüber hinaus einen Kinderzuschlag von maximal 170 Euro pro Monat und Wohngeld beantragen.

Tipp: Ob man die Bedingungen für die jeweilige Förderung erfüllt, lässt sich mit unserem Wohngeldrechner und Kinderzuschlagsrechner herausfinden. Wer eine der Leistungen erhält, hat außerdem Anspruch auf das sogenannte „Bildungspaket“ für Ausgaben rund um Schule, Sport oder Musikunterricht.

14 Monate lang Elterngeld für Alleinerziehende

Alleinerziehende können 14 Monate lang Elterngeld beziehen. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen, das durch die Betreuung des Babys wegfällt, und beträgt davon mindestens 65 Prozent, maximal 1.800 Euro. Geringverdiener mit Nettoeinkommen unter 1.000 Euro erhalten bis zu 100 Prozent. Alleinerziehende, die vor der Geburt arbeitslos waren, eine Ausbildung absolvieren oder studieren, erhalten 300 Euro monatlich.

Urlaub und Kur für Alleinerziehende

Alleinerziehende mit wenig Geld müssen nicht auf Urlaubsreisen verzichten. Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Alpen- und Naturfreundevereine bieten günstige Unterkünfte an. Bei der Bundesarbeitsgemeinschaft „Familienerholung“ findet man dazu ein breites Angebot sowie Informationen über mögliche finanzielle Zuschüsse. Kuren beantragt man mit einem ärztlichen Attest bei den Krankenkassen. Alleinerziehend zu sein, wird von ihnen als besonderer Belastungsfaktor anerkannt.

Unterstützung und Beratung für Alleinerziehende

Neben den Jugendämtern erhalten Alleinerziehende bei Wohlfahrtsverbänden und gemeinnützigen Vereinen wie dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) Beratung und Informationen. Sie wissen, wo es Fördermittel beispielsweise für einen Urlaub gibt, kennen Hilfsangebote vor Ort oder stellen den Kontakt zu Fachleuten wie etwa Familienrechtsanwälten her. Viele von ihnen vermitteln bei Betreuungsengpässen auch sogenannte „Notmütter“.

Tipp: Am wichtigsten aber ist wohl, sich mit anderen Menschen in der gleichen Lebenslage auszutauschen und zu unterstützen. Adressen von Netzwerken Alleinerziehender finden Sie auf starkundalleinerziehend.de.