Was sich für Steuerzahler und Steuerhinterzieher ändert
- Steuersünder: Bisher konnte man sich bis 50.000 Euro Steuerhinterziehung selbst anzeigen. Ab 2015 wird die Grenze auf 25.000 Euro verringert. Bei höheren Hinterziehungsbeträgen verlangt der Fiskus künftig gestaffelte Strafzuschläge. Heißt: Bis 100 000 Euro werden zehn Prozent und darüber hinaus bis zu 20 Prozent der Hinterziehungssumme als Gebühr fällig. Die hinterzogenen Steuern müssen zudem für die vergangenen zehn Jahre nachversteuert werden. Zusätzlich fallen sechs Prozent Strafzinsen pro Jahr an.
- Grunderwerbsteuer: In Nordrhein-Westfalen und dem Saarland werden 2015 6,5 Prozent Grunderwerbssteuer fällig. Beispiel: Dadurch verteuert sich der Kauf einer 300.000 Euro teuren Immobilie um bis zu 4.500 Euro.
- Kirchensteuer: Ab 2015 sind die Banken mit Sitz in Deutschland gesetzlich verpflichtet, zusätzlich zu den 25 Prozent Abgeltungsteuer, die Kirchensteuer von - je nach Bundesland - acht oder neun Prozent einzubehalten und ans Finanzamt zu überweisen. Die Finanzverwaltung leitet das Geld dann an die jeweilige Religionsgemeinschaft weiter. Die Banken rufen selbst ab, welcher Religion man angehört, was beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn gespeichert ist.
- Umbauten: Wer sein Haus oder seine Wohnung klimagerecht dämmen und sanieren will, soll ab 2015 mindestens zehn Prozent der Sanierungskosten über zehn Jahre von der Steuerschuld absetzen können. Konkret werden die Pläne erst im Laufe 2015.