Birgit Müller
Ein Beitrag von Birgit Müller, 08.07.2014

Rentenreform Mütter profitieren und langjährige Beitragszahler

Durch die neuen Kindererziehungszeiten erhalten mehr Mütter Anspruch auf eine Rente. Zwei Jahre früher darf schon in Alterszeit, wer seine 45 Beitragsjahre zusammen hat.
Rentenreform Mütter profitieren und langjährige Beitragszahler

Frühverrentungen aus gesundheitlichen Gründen soll künftig verhindert werden

Dieses Wahlversprechen wird ganz schön teuer: 160 Milliarden Euro soll es die Bundesregierung alleine bis 2030 kosten. Schon am 1. Juli ist es so weit, dann tritt die lang umstrittene Rentenreform in Kraft. Das Rentenpaket besteht aus einer verbesserten Rente für Mütter, der Möglichkeit für manche Jahrgänge abschlagsfrei mit 63 Jahren in Rente zu gehen, mehr Geld für Reha-Leistungen und einer Verbesserung der Erwerbsminderungsrente. Wir haben für Sie die wichtigsten Punkte zusammengestellt: 

Kindererziehungszeit zählt künftig mehr

Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, erhalten rund 9,45 Millionen Frauen künftig zwei Rentenpunkte, statt nur einen und somit mehr Geld. Ein Punkt erhöht die Rente im Westen pro Monat um rund 28 Euro und im Osten um 25 Euro. Mütter von später geborenen Kindern erhalten weiterhin drei Rentenpunkte. Wichtig: Hierbei handelt es sich immer um Bruttobeträge. Es gehen also noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung plus die Steuer davon ab.

Mehr Mütter profitieren von der Reform

Voraussetzung für die gesetzliche Rente ist eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren. Von der Reform profitieren künftig auch Frauen, die bisher gar nicht oder nicht lange genug gearbeitet haben. Denn wer mindestens drei vor 1992 geborene Kinder erzogen hat, erwirbt indes schon allein aus den Kindererziehungszeiten einen Rentenanspruch. Mit der Neuregelung können Frauen aber auch fehlende Versicherungsjahre durch freiwillige Beiträge auffüllen, um eine monatliche Rente zu erhalten. Dann muss allerdings ein Rentenantrag gestellt werden, automatisch fließt kein Geld. Anders verhält es sich für diejenigen, die jetzt schon Rente beziehen. Diese Rentner bekommten automatisch den Zuschlag.

"Rente mit 63" trifft nicht auf alle Jahrgänge zu

Seit 2012 können schon nach heutigem Recht besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren, mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Zukünftig sollen Versicherte nach 45 Jahren bereits mit 63 eine abschlagsfreie Rente erhalten können. Aus der "Rente mit 63" wird bis 2029 die Rente mit 65. Die neue Altersrente gilt ab 63 Jahren nur für Versicherte, die vor 1953 geboren wurden und deren Rente nach dem 1. Juli 2014 beginnt. Am besten gleich jetzt den Rentenantrag stellen. Rückwirkend Rente gibt es nur für maximal drei Monate Geld. Tatsächlich profitieren von der Rente mit 63 nur 1,5 Jahrgänge - die zwischen Juli 1951 und Dezember 1952 Geborenen. Denn die Altersgrenze steigt für die abschlagsfreien Jahr stufenweise an: Für die ab 1953 bis 1964 Geborenen steigt die Altersgrenze mit jedem Jahrgang um zwei Monate. Für ab 1964 Geborene liegt sie somit schon bei 65 Jahren, um ohne Abschlag in Rente gehen zu können.

Zu diesen 45 Jahren zählen alle Zeiten, in denen Beiträge in die Rentenkasse gezahlt wurden, der Wehr- oder Zivildienst, Phasen, in denen bis zu zehn Jahre alte Kinder erzogen, Angehörige gepflegt, Kranken- oder Kurzarbeitergeld bezogen wurde. Auch Zeiten, in denen der Versicherte auf Arbeitslosengeld I (nicht Hartz IV oder Sozialhilfe) angewiesen war, werden berücksichtigt - nicht jedoch, wenn man dies in den letzten beiden Jahren vor Eintritt in die Rente bezogen hat. Einzige Ausnahme: Man verliert unverschuldet seinen Arbeitsplatz, zum Beispiel weil die Firma Pleite geht. Damit soll verhindert werden, das Personen im Alter von 61 Jahren sich vorzeitig vom Arbeitsleben verabschieden und die Zeit bis 63 mit Arbeitslosengeld überbrücken.
Für Versicherte, die ab 1953 geboren sind, wird die Altersgrenze von 63 Jahren wie folgt angehoben:
 Jahrgang  ... Monate  - Jahr -  - Monate -
 1953  2  63  2
 1954  4  63  4
 1955  6  63  6
 1956  8  63  8
 1957  10  63  10
 1958  12  64  0
 1959  14  64  2
 1960  16  64  4
 1961  18  64  6
 1962  20  64  8
Für die Jahrgänge ab 1964 beträgt die Altersgrenze für diese Rentenart dann 65 Jahre.

Erwerbsminderungsrente bringt netto 40 Euro mehr

Die sogenannte Zurechnungszeit wird um zwei Jahre angehoben. Das wirkt sich so aus, als ob ein Betroffener bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres in die Rente eingezahlt hätte. Nach Berechnung der Rentenkasse bringt das ein Plus von monatlich netto 40 Euro mehr. Ende 2012 bezogen etwa 1,68 Millionen Personen in Deutschland eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Von der Neuregelung profitiert aber nur, wer ab dem 1. Juli 2014 in Erwerbsminderungsrente geht: Im Schnitt liegt diese Rente bei knapp über 600 Euro für Personen, die krankheitsbedingt oder wegen eines Unfalls nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können.

Mehr Geld für Reha-Maßnahmen notwendig

Vor allem chronische sowie psychische Erkrankungen oder Burn-Out-Fälle häufen sich und führen dazu, dass Menschen in Frührente gehen. Dem steuert die gesetzliche Rentenversicherung entgegen, in dem sie für Maßnahmen, wie zum Beispiel Kuraufenthalte, zahlt. Das kostet. Denn die Zahl der Betroffenen wird sich künftig erhöhen: Probleme bereiten die geburtenstarken Jahrgänge. Sie erreichen das reha-intensive Alter schon ab dem 45. Geburtstag. Um diese Kosten abzufedern wird noch in diesem Jahr das Reha-Budget um 100 Millionen Euro erhöht, bis 2017 sogar auf 233 Millionen Euro im Jahr. Danach wird das Geld wieder schrittweise gekappt, bis die Baby-Boomer ihre Rente beziehen.  

Fakt ist: Frühzeitig privat vorsorgen und Geld vom Einkommen für die Altersrente sparen, wird immer wichtiger. In jungen Jahren eignet sich dafür zum Beispiel ein Fondssparplan. Wer schon im fortgeschrittenen Alter ist, sollte sein Erspartes nicht auf einem unrentablen Sparbuch parken, sondern es auf ein gut verzinstes Festgeldkonto packen.
Gesamten Vergleich anzeigenFestgeld Betrag: 10.000 €, Laufzeit: 36 Monate
  Anbieter Zinssatz
Zinsertrag
Zinsertrag
Einlagen-
sicherung
 
1.
2,00%
612,08
100% Italien
2.
1,30%
 395,09
100% Deutschland
3.
1,25%
 379,70
100% Deutschland
maxGesTab=
Datenstand: 18.02.2019
Sämtliche Angaben ohne Gewähr

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