Betroffene Personen |
Steuer- klasse |
Allgemeiner Frei- betrag |
Ehepartner | I | 500.000 |
Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft | I | 500.000 |
Kinder, Stief-, Adoptivkinder sowie Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind | I | 400.000 |
Enkel, deren Eltern noch leben; Urenkel | I | 200.000 |
Nur bei Erbschaft: Eltern und Großeltern | I | 100.000 |
Geschiedener Ehegatte, Geschwister, Neffe, Nichten, Schwieger-, Stiefeltern, Schwiegerkinder. Nur bei Schenkung: Eltern / Großeltern |
II | 20.000 |
Verlobte, Lebensgefährten sowie alle übrigen | III | 20.000 |
Zu versteuernder Wert (bis Euro) |
Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
75.000 | 7 | 15 | 30 |
300.000 | 11 | 20 | 30 |
600.000 | 15 | 25 | 30 |
6.000.000 | 19 | 30 | 30 |
13.000.000 | 23 | 35 | 50 |
26.000.000 | 27 | 40 | 50 |
darüber | 30 | 43 | 50 |
Mein Tipp: Auch wenn es nicht illegal ist, sollten Sie es nicht übertreiben. Ist es zu offensichtlich, dass durch solche „Kettenschenkungen“ nur Steuern gespart werden sollen, unterstellt das Finanzamt dies schon mal als Umgehungsversuch. In diesem Fall wird die Schenkung nur an den Endempfänger besteuert, der steueroptimierte Vorgang über die Mittelsperson bleibt dann unberücksichtigt.
Steuerexpertin Fischl empfiehlt Ihnen daher, dass die Mittelsperson die Geldzuwendung nicht sofort weiterleitet, sondern einige Monate verstreichen lässt und es keinerlei Verpflichtungserklärung für eine Weiterleitung gibt. Gut ist auch, eventuell eine Zinsperiode abzuwarten und selbst die Zinsen für sich zu vereinnahmen. Ein Jahreswechsel bietet sich da gut an. Planen Sie also rechtzeitig noch in diesem Jahr!
mein Name ist Fritz Himmel. Bei geldsparen.de kümmere ich mich um alles, was Telekommunikation, Altersvorsorge und Versicherungen betrifft. Zudem schreibe ich regelmäßig für Tageszeitungen.
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