Die Möglichkeit einen fehlerhaften Baufinanzierungs-Vertrag zu widerrufen hat der Bundestag befristet. Für Altverträge endet das Widerrufsrecht am 21.Juni 2016.
Seit 2002 müssen Verträge für Baufinanzierungen eine Widerrufsbelehrung enthalten. Bei neun von zehn Baufinanzierungen aus den Jahren 2002 bis Juni 2010 waren die Widerrufsbelehrungen jedoch nicht korrekt formuliert, zeigt eine Auswertung der Verbraucherzentrale Hamburg. Erst ab Mitte 2010 hat sich das geändert. Fehlt in Ihrem Baufinanzierungsvertrag die Widerrufsbelehrung oder hat sie Mängel, können Sie rückwirkend Ihre Baufinanzierung widerrufen - was Ihnen tausende Euros sparen kann.
Prüfen Sie Ihre Baufinanzierung in der Niedrigzinsphase
Angesichts deutlich gesunkener Zinsen, kann sich der Widerruf Ihrer Baufinanzierung auszahlen:
- Restlaufzeit: Für die restliche Laufzeit Ihrer Baufinanzierung können Sie viele Zinsen sparen, weil jetzt die Zinsen wesentlich billiger sind.
- Gebühr: Die normalerweise bei Kündigungen von Baufinanzierungen anfallende Vorfälligkeitsentschädigung, muss bei einem Widerruf nicht bezahlt werden. Oder haben Sie bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt und erweist sich Ihre Baufinanzieruntg als fehlerhaft, können Sie den Vertrag auch nachträglich noch widerrufen und haben die Chance Ihr Geld zurück zu erhalten.
Wer nicht handelt, verspielt seinen Widerrufsjoker
Zehntausende Kunden haben inzwischen diesen sogenannten Widerrufsjoker ausgespielt und damit tausende bis zehntausende Euros gespart. Wenn auch Sie Ihr Widerrufsrecht nutzen möchten, sollten Sie sich beeilen: Denn der Bundestag hat das "ewige" Widerrufsrecht am 18. Februar 2016 gekippt: Künftig erlischt es automatisch nach einem Jahr und 14 Tagen. Baufinanzierungen können Sie also nur noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufen, wenn diese aus 2002 bis 2010 ist.
Bei Widerruf Baufinanzierung in 30 Tagen zurückzahlen
"Für einen juristischen Laien ist es aber nahezu unmöglich zu erkennen, ob die Widerrufsbelehrung in seinem Immobilienkredit-Vertrag korrekt formuliert ist", weiß Dirk Scobel, Berater für den Bereich Baufinanzierung bei der Verbraucherzentrale Hamburg. "Verbraucher sollten sich deshalb dazu möglichst an einen Fachanwalt wenden oder die Verbraucherzentralen kontaktieren – sie bieten eine Prüfung des Immobilienkredit-Vertrags bereits für 70 Euro pro Fall an." Die Zeit ist knapp – keine Frage, doch eine Prüfung lohnt: "Nimmt die Bank den Widerruf nämlich spontan an, muss der Kunde den Immobilienkredit innerhalb von 30 Tagen ablösen. Das kann mitunter zum echten Problem werden." Sie scheuen die Anwaltsgebühren? Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie ruhig schlafen.
Widerrufsjoker: Erfolgschancen abwägen
Wichtig ist eine fachliche Beratung auch, weil Sie zudem über die Erfolgschancen beraten werden. "Nicht jeder Fehler in den Widerrufsbelehrungen berechtigt nämlich zum Widerruf des kompletten Vertrags", erklärt Scobel. "Und selbst, wenn die Aussicht auf Widerruf durchaus erfolgversprechend erscheint, ist zu überlegen, ob sich der finanzielle Aufwand eines möglichen Gerichtsprozesses, in Hinblick auf den erzielbaren Gewinn, auch wirklich lohnt." Beträgt die Laufzeit Ihres alten Immobiliendarlehens z.B. nur noch ein oder zwei Jahre, kann es sein, dass der Vertrag bis zum endgültigen Urteil bereits abgelaufen ist, also nichts mehr umzuschulden bleibt und sie am Ende auch noch draufzahlen. "Auch entscheiden die Richter nicht immer zu 100 Prozent für die eine oder die andere Partei", weiß Scobel. "Bei einem 80 zu 20- oder gar 60 zu 40-Urteil können die anteiligen Prozess- und Anwaltskosten den Gewinn auch schlucken oder gar übersteigen." Während bei Umschuldungen auch außergerichtliche Einigungen durchaus üblich sind, bestreiten die Kreditinstitute bei Rückforderungen von Vorfälligkeitsentschädigungen besonders häufig den Rechtsweg. "Das liegt daran, dass bezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen bereits in die Bilanzen der Kreditinstitute eingegangen sind", weiß Scobel. "Hier können nicht ohne weiteres Rückzahlungen erfolgen."
Mein Fazit: Wenn Sie eine Baufinanzierung mit massiven Fehlern bei der Widerrufsbelehrung abgeschlossen haben, können Sie mit dem Widerrufsjoker jede Menge Geld sparen. Dazu müssen Sie sich aber beeilen, denn der mögliche Widerruf fehlerhafter Baufinanzierungen erlischt nach dem 21. Juni dieses Jahres. Lassen Sie Ihr Immobiliendarlehen aber möglichst von einem Fachmann prüfen. Er kann einschätzen wie hoch Ihre Erfolgschancen sind und berät Sie auch über das weitere Vorgehen.