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Zahnzusatzversicherung

Tadellose Zähne

21.03.2012
Von Annette Jäger
Die Zahnzusatzversicherung ist eine beliebte private Zusatzabsicherung und gleichzeitig eine Police, die zur Verunsicherung des Kunden beiträgt: Kaum ein Produkt gleicht dem anderen, der Kunde muss erst zum Experten werden, bevor er die Qualität der verschiedenen Angebote vergleichen kann. Auf welche Details es bei der Auswahl ankommt.
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Eine Zahnzusatzversicherung macht Sinn: Die gesetzliche Krankenkasse erstattet nur noch Festzuschüsse. Wählt man die Mindestversorgung, macht das gerade mal die Hälfte der anfallenden Kosten aus. Bei höherwertigem Zahnersatz fällt für Brücken, Kronen, Prothesen oder Implantate schon mal ein Monatsgehalt an.

Oft lange Ausschlusslisten

Zunächst sollte man genau darauf achten, was versichert ist. In einigen Policen sind Implantate ausgeschlossen oder die Anzahl der Implantate, die erstattet werden, ist begrenzt. Wieder andere schließen Inlays aus oder aber erstatten ausschließlich In- und Onlays, gewähren aber keinen Zuschuss bei Brücken oder Kronen. Bei anderen Zahnzusatzversicherungen sind auch noch hochwertige Kunststofffüllungen sowie Prophylaxe-Maßnahmen wie Zahnreinigung integriert, ebenso auch Wurzelbehandlungen oder Knirschschienen. Diese umfassenden Absicherungen sind dann aber meist auch wesentlich teurer.

Ein Knackpunkt sind die Kosten, die die Zahnzusatzversicherung übernimmt: Manche erstatten lediglich den doppelten Festzuschuss der Krankenkasse. Das klingt nach viel, ist aber in Wirklichkeit die schlechtere Lösung. Denn erstattet die Kasse für eine Zahnbehandlung von insgesamt 2.000 Euro gerade mal 200 Euro Festzuschuss, zahlt die Zahnzusatzversicherung diesen Betrag noch mal obendrauf. Auf dem Hauptkostenanteil bleibt der Versicherungsnehmer sitzen. Gegen Null tendieren die Zuzahlungskosten des Patienten nur dann, wenn er sich für die Regelversorgung entscheidet. Doch diese ist nicht immer wünschenswert.

Besser ist es, wenn der Versicherungsnehmer sich prozentual an den Gesamtkosten beteiligt, also 70 bis 80 Prozent des Rechnungsbetrags übernimmt. Achtung: Manche Versicherer begrenzen die Erstattungssummen auf ein Maximum pro Jahr!
 
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Zahnzusatzversicherung zahlt erst später

Überprüfen sollte man auch die Wartezeiten, die erfüllt sein müssen, bis der Versicherer in vollem Umfang leistet. Viele werben damit, auf eine Gesundheitsprüfung zu verzichten. Dafür reduzieren sie in den ersten drei bis vier Versicherungsjahren ihre Erstattungsleistung erheblich. Vorteilhafter ist es, wenn das Unternehmen nur auf einer Wartezeit von acht Monaten besteht.

Manche Bedingungen in Policen mag der Versicherungsnehmer überlesen, weil er nichts damit anfangen kann. Geht es hinterher um seine Kostenerstattung werden gerade jene Punkte zum Fallstrick. Ein solcher ist beispielsweise die Höhe der Zahnarzthonorare, die übernommen werden: Wird hier bis zum Höchstbetrag der Gebührenordnung, also dem 3,5-fachen Satz erstattet oder nur bis zum Regelhöchstsatz, also dem 2,3-fachen Satz? Auf ein Kündigungsrecht in den ersten drei Vertragsjahren sollte die Zahnzusatzversicherung verzichten. 

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Leserkommentare

Kommentare können sich auf eine ältere Version des Artikels beziehen.
01.06.2009 15:34 Uhr
Mädler: Kranken-Zahnzusatzversicherung
Ich habe die erfahrung gemacht das ich eine Kranken-Zahnzusatzversicherung bekomme, nach 7 Jahren warte Zeit uaf volle Kostenerstatung weill mir mehr wie 2 Zähne fehlen.Und viel haben mich gleich kanns abgehnd.
Bei einer Krankenzusatzversicherung
ist es noch schliemer in meinen fall bekomme ich kein in kanz Deutschland
nicht.
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