Selbstständigkeit
Freiwillige Versicherung gegen Arbeitslosigkeit
Auch Selbstständige können sich gegen Arbeitslosigkeit absichern: mit einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung. Diese Möglichkeit, die vielen nicht bekannt ist, gibt es seit Februar 2006. Eine Voraussetzung ist, dass man innerhalb der vergangenen zwei Jahre zwölf Monate lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt war.
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Beschäftigung durchgehend erfolgte oder einzelne Beschäftigungen zusammengerechnet werden. Die Höhe des Arbeitslosengeldes orientiert sich bei Selbständigen an einem fiktiven Arbeitsentgelt, das je nach Beruf und Qualifikation berechnet wird.
Unverheiratete ohne Kind und ohne Ausbildung bekommen im Westen rund 639,00 Euro (Ost: 570,60 Euro), unverheiratete, kinderlose Akademiker rund 1.089,30 Euro (Ost: 959,70 Euro). Besteht noch Restanspruch auf Arbeitslosengeld aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, so wird dieser mit dem neu erworbenen Anspruch aus der freiwilligen Versicherung zu einem Höchstanspruch zusammengerechnet.
Der Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung muss innerhalb des ersten Monats der Selbständigkeit bei der Arbeitsagentur eingehen. Der Neuanmelder muss mit einer Gewerbebescheinigung oder einer Bescheinigung des Steuerberaters nachweisen, dass er mindestens 15 Stunden pro Woche eine selbständige Tätigkeit ausübt.
In Westdeutschland mussten Selbständige 2009 monatlich 17,64 Euro in die freiwillige Arbeitslosenversicherung einzahlen, in Ostdeutschland 14,95 Euro. Wann jemand als arbeitslos gilt, muss im Einzelfall nachgewiesen werden.