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Riester-Zulagen

Nachzahlung auf Kulanz

05.05.2011
Von Fritz Himmel
Riester-Sparer können sich freuen: Die Bundesregierung hilft mit einer schnellen gesetzlichen Regelung. Zurückgeforderte Zulagen sollen diese jetzt durch Nachzahlung eigener Beiträge retten können.
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Die Behörden reagieren damit auf Fälle, in denen gezahlte Zulagen zurückgefordert worden waren, weil Riester-Sparer unwissentlich und aus Versehen keinen Eigenbeitrag geleistet hatten. Nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen hatte die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen rund 1,5 Millionen Rückbuchungen in Höhe von rund 490 Millionen Euro veranlasst. Dabei spielten eine schädliche Verwendung ebenso eine Rolle wie falsche Angaben im Antrag oder fehlende nachträgliche Angaben zu veränderten Lebensumständen.

Die Aktion hatte bundesweit für Unmut unter Sparern, Verbraucherschützern und Anbietern gesorgt. Darauf hat die Bundesregierung jetzt mit einem Gesetzentwurf regiert, der diese Woche das Kabinett passierte.

Wer ist betroffen?


Betroffen sind selbst nicht berufstätige Ehepartner von Riester-Sparern. Sie müssen bisher auf ihren eigenen Riester-Vertrag keinen Mindestbeitrag einzahlen, um die staatliche Zulage zu bekommen. Sie sind über ihren Partner „mittelbar“ zulagenberechtigt. Dieser Status ändert sich aber zum Beispiel bei der Geburt eines Kindes. Meist wird die Ehefrau dadurch Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung, so dass der Staat ihr für drei Jahre Rentenversicherungsbeiträge zahlt und Rentenversicherungszeiten anrechnet.

Wer aber in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, wechselt von der „mittelbaren“ in die „unmittelbare“ Zulagen-Berechtigung und muss dann mindestens 60 Euro pro Jahr in den eigenen Riester-Vertrag einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten. Da viele Riester-Sparer diese Rechtslage nicht kannten, teilten sie ihre familiären Änderungen nicht mit und zahlten in Folge weiterhin keinen eigenen Mindestbeitrag. Nach derzeitigem Recht wurde die Zulage in diesen Fällen zurückgefordert. Das heißt, am Vertragsende wurde den Versicherten weniger ausgezahlt.
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Die betroffenen Riester-Sparer werden nun darüber informiert, dass und wie sie ihre oft geringen Eigenbeiträge nachzahlen und so die volle Zulage (wieder) erhalten können. Das Verfahren wird unbürokratisch ablaufen. Betroffene Riester-Sparer müssen lediglich die Beiträge auf ihren Riester-Vertrag einzahlen und ihrem Anbieter Bescheid geben, für welche Jahre diese Zahlungen bestimmt sind. Um alles andere kümmern sich der Anbieter und die Zulagen-Stelle. Die Zulagen-Stelle wird die zurückgeforderte Zulage automatisch auf den Riester-Vertrag des Betroffenen zurückzahlen.

Ab 2012 gilt Mindestbeitrag von 60 Euro für alle

Für die Zukunft wird das Problem dadurch gelöst, dass ab 2012 alle Riester-Sparer immer einen Eigenbeitrag von mindestens 60 Euro im Jahr (also fünf Euro pro Monat) auf ihren Vertrag einzahlen müssen, um die volle Zulage zu erhalten. Die Regeln für die Zulage-Berechtigung werden damit einfacher und transparenter. Die Änderung verdeutlicht zudem, dass die Riester-Rente keine vollkommen vom Staat finanzierte Zusatzrente ist, sondern immer ein - wenn auch mit mindestens fünf Euro monatlich sehr geringer - eigener Sparbeitrag gefordert wird. Wer bisher mittelbar zulagenberechtigt war und keine Eigenbeiträge leistete, profitiert in Zukunft davon, dass diese Eigenbeiträge die Zusatzrente erhöhen.

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