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Riester-Förderung

Dreifacher Bonus für Jugendliche

19.11.2010
Von Max Geißler
Die Riester-Förderung speist sich aus verschiedenen Einzeltöpfen. Jugendliche können bis zu Beginn des Erwerbslebens gleich drei verschiedene Förderquellen gleichzeitig anzapfen.
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Der erste Fördertopf besteht aus der Kinderzulage. Eltern erhalten den Kinderbonus von 185 oder 300 Euro pro Jahr, solange sich der Nachwuchs in Ausbildung, im sozialen Jahr oder im Zivil- bzw. Wehrdienst befindet. Das maximale Höchstalter ist allerdings auf 25 Jahre begrenzt, zudem darf der Sprössling ab 2010 nicht mehr als 8.004 Euro im Jahr verdienen.

Der zweite Fördertopf kommt Jugendlichen selbst zugute: Sie erhalten die Riester-Grundförderung in Höhe von 154 Euro pro Jahr, wenn sie als Azubi oder Berufsstarter einen eigenen Riester-Vertrag abschließen. Hier besteht keine Altersbegrenzung, allerdings sind vier Prozent der rentenversicherungspflichtigen Einkünfte in den Vertrag einzuzahlen, damit die volle Zulage fließt.

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Sämtliche Angaben ohne Gewähr

Einmalig 200 Euro Bonus

Zusätzlich erhalten Jugendliche unter 25 Jahren neben der Grundzulage einen Bonus von einmalig 200 Euro im ersten Beitragsjahr. Diese Regelung wurde mit dem Eigenheimrentengesetz („Wohn-Riester“) eingeführt. Wichtig: Es kommt darauf an, dass das Kind zu Beginn des Kalenderjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ansonsten entfällt der Zuschlag.

„Ein gesonderter Antrag für den Berufseinsteiger-Bonus ist nicht erforderlich. Die Grundzulage erhöht sich automatisch, wenn der Riester-Sparer für das entsprechende Beitragsjahr eine Altersvorsorgezulage beantragt“, erläutert Peter Kauth von Steuerrat24 die Regelung. Allerdings sollte man unbedingt den geforderten Mindesteigenbeitrag leisten (vier Prozent des Vorjahreseinkommens abzüglich Fördergelder), weil andernfalls sowohl Grundzulage als auch Einsteigerbonus nicht in voller Höhe gezahlt werden.

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