Rezeptfreie Medikamente
Kassen erstatten Kosten
24.01.2012
Von Anja Lang
Krankenkassen dürfen seit Jahresbeginn auch nicht-verschreibungspflichtige Medikamente erstatten. Was erstattungsfähig ist, wie es funktioniert und was sonst noch zu beachten ist.
Seit 1. Januar 2012 erlaubt es der Gesetzgeber den Kassen, auch nicht-verschreibungspflichtige Medikamente zu erstatten. Dazu muss sich der Patient beim Arzt ein grünes oder ein Privatrezept holen und dieses dann zusammen mit der Kassenquittung bei seiner Kasse einreichen.
Allerdings sollte man sich möglichst vorher bei seiner Kasse erkundigen, ob und in welchem Umfang es für rezeptfreie Medikamente jeweils Geld zurückgibt. Denn die Kassen dürfen, aber müssen keinesfalls, diesen Zusatz-Service anbieten.
Haarwuchsmittel nicht erstattungsfähig
Auch sind nicht sämtliche Medikamente erstattungsfähig. So bezieht sich laut Deutschem Apothekerverband (DAV) diese Möglichkeit nur auf Arzneimittel, die der Gemeinsame Bundesausschuss nicht ausgeschlossen hat. Life-Style-Produkte, wie Haarwuchsmittel oder bestimmte Appetitzügler, fallen damit in der Regel raus. Homöopathische Präparate, Phytopharmaka sowie anthroposophische Medikamente aber können jetzt von den Kassen bezahlt werden.
Sinupret und Granufink auf Kassenkosten
Noch ist das Gesetz ganz neu und noch sind nur wenige Kassen mit dabei. So zum Beispiel die Hanseatische Ersatzkasse. Hier werden nicht-verschreibungspflichtige Medikamente aus dem Bereich Phytotherapie, Homöopathie und Anthroposophie grundsätzlich bis zu 70 Prozent bezahlt. Allerdings nur bis maximal 100 Euro pro Kalenderjahr und Person. Auch die Techniker Krankenkasse bietet den neuen Geld-zurück-Service für rezeptfreie Medikamente an. Erstattet werden hier sogar 100 Prozent der Kosten von Arzneimitteln aus den Bereichen Phytotherapie, Homöopathie und Anthroposophie. Allerdings ist auch hier die maximale Höhe auf 100 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten beschränkt.
Kasse nicht dabei – trotzdem sparen
Aber auch, wenn die eigene Kasse noch nicht mit dabei ist, kann man sparen. Dazu sollte man sich für jedes nicht-verschreibungsfähige Medikament immer ein grünes- oder Privatrezept ausstellen lassen und die Kassenquittungen fleißig sammeln. Bei der Steuererklärung kann man diese Kosten dann als „außergewöhnliche Belastung“ geltend machen.
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