Rechtsschutz
Schutzschild gegen Bedrohungen
21.06.2010
Von Annette Jäger
In Krisenzeiten mit angespannter Arbeitsmarktlage gewinnt die Rechtsschutzversicherung an Bedeutung. Die Zahl der Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber wegen betriebsbedingter Kündigungen oder Abfindungen nehmen zu: 2009 meldeten die Rechtsschutzversicherer 642.000 Arbeitsrechtsschutzfälle. Das sind 13 Prozent mehr als im Vorjahr.
„Die Zahlen steigen auch in jüngster Zeit weiter an“, sagt Katrin Rüter vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GVD). Auch in anderen Lebensbereichen ist man vor gerichtlichen Streitigkeiten nicht sicher. „Ein Streitfall tritt häufig unerwartet ein und kann unkalkulierbare Kosten mit sich bringen“, sagt Rüter.
Stellenwert der Rechtsschutzversicherung
Eine Police sollte man abschließen, wenn man die existentiellen Risiken unter Dach und Fach hat: private Haftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeits-, Risikoleben-, Unfall- und Hausratversicherung haben Priorität. Manche Kritiker meinen, auf die Rechtsschutzpolice ganz verzichten zu können, da der Versicherer nur leiste, wenn der Prozess Aussicht auf Erfolg hat und dann zahlt ohnehin die Gegenseite. Das ist ein Trugschluss: „Viele Streitigkeiten enden in einem Vergleich, bei dem die Kosten auf beide Parteien verteilt werden. Bei Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht müssen die Parteien in der ersten Instanz immer ihre Kosten selbst tragen, unabhängig vom Prozessausgang“, sagt Rüdiger Strichau von der Verbraucherzentrale Berlin.
Rechtsschutz im Baukastensystem
Eine Rechtsschutzpolice kann man nach dem Baukastensystem individuell zusammenstellen, meist bieten die Versicherer aber Paketlösungen an. „Wichtigste Bausteine sind der Berufsrechtsschutz für Arbeitnehmer und der Verkehrsrechtsschutz, weil hier wegen möglicher Personenschäden unkalkulierbare Kosten entstehen können“, sagt Strichau. Auch Mietrechtsschutz kann für Mieter von Bedeutung sein, wenn es um Kündigungen wegen Eigenbedarf oder um Kautionen geht.
Wer auch Privat- bzw. Familienrechtsschutz abschließt, hat Rechtsbeistand bei Reklamationen, Vertragsrecht oder Steuerrecht. Auch hier kann es zu hohen Streitwerten kommen, beispielsweise wenn es um Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung geht. „Nicht versichert sind Familien- und Erbrechtsangelegenheiten sowie Streitigkeiten rund um den Hausbau, beim Grundstückserwerb oder bei der Baufinanzierung“, sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten.
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