Privathaftpflicht
Police muss an Lebensverhältnisse angepasst sein
Ein Alleinstehender benötigt einen anderen Versicherungsschutz als ein Familienvater. Deshalb ist es so wichtig, seine Policen regelmäßig neuen Lebensumständen anzupassen. Gerade bei der Privaten Haftpflichtversicherung wird das oft vergessen, denn hat man die Police abgeschlossen, gibt es selten einen Grund sie nochmal in die Hand zu nehmen. Dabei kann man unter Umständen viel Geld sparen.

So können Paare, die in eine gemeinsame Wohnung ziehen, eine Haftpflichtpolice kündigen: Eine einzige Police gilt nämlich für beide zusammen, ganz gleich ob sie verheiratet sind oder nicht.
Im umgekehrten Fall muss man dagegen aufpassen: Wer sich scheiden lässt oder trennt und aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, muss sich umgehend um einen eigenen Versicherungsschutz kümmern. In diesem Fall ist die Anpassung des Versicherungsschutzes zwar keine Sparmöglichkeit, unter dem Strich aber vielleicht doch, denn im Ernstfall kann das Unternehmen die Schadensbegleichung verweigern.
Auch Risiken wie eine neue Sportarten, eine geplante längere Reisen oder die Anschaffung eines Hundes müssen der Versicherung gemeldet werden. Im Vertrag ist dann unter Umständen die Deckungssumme anzupassen. Empfohlen werden mindestens drei Millionen Euro, besser sogar fünf.
Ebenso bei einem Umzug in ein Mietshaus mit komplizierter Schließanlage, sollte man prüfen, ob der Verlust des Universalschlüssels nicht in den Versicherungsschutz integriert werden sollte. Hierfür sollten 5.000 Euro vereinbart werden, da im Schadensfall in der Regel die komplette Schließanlage ausgetauscht werden muss.