Privathaftpflicht
Kostenlose Mitversicherung garantiert
15.02.2007
Von Annette Jäger
Das gibt es selten: Eine Versicherungspolice, die völlig kostenlos gleich mehrere Personen einschließt. Die Privathaftpflicht gehört dazu.
Ein einziger Vertrag, den es bereits ab 50 Euro Jahresbeitrag gibt, gilt für die ganze Familie: Ehefrau, Ehemann und die Kinder. Letztere bis zur Beendigung der ersten Ausbildung, vorausgesetzt sie sind nicht selbst bereits verheiratet.
Der Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn die Kinder nicht mehr Zuhause wohnen, sich aber noch in der Ausbildung befinden. Der Versicherungsschutz gilt außerdem für Schäden, die durch im Haushalt helfende Personen an Dritten entstehen, z. B. eine Putzfrau oder ein Babysitter. Fällt also der Putzfrau beim Abstauben der Fensterbretter ein Blumentopf auf die Straße und ein Passant wird verletzt, springt die private Haftpflichtversicherung desjenigen ein, der die Putzfrau bei sich beschäftigt.
Auch unverheiratete Paare können eine Police gemeinsam nutzen, soweit sie in einem Haushalt zusammenleben. In diesem Fall muss der Name des mitzuversichernden Partners in der Police des Versicherungsnehmers ausdrücklich genannt sein. Diese Regelung der kostenlosen Mitversicherung gilt inzwischen übrigens bei den meisten Unternehmen auch für gleichgeschlechtliche Partner.
Wichtig ist, dass Paare ohne Trauschein unbedingt darauf achten, eine Police zu wählen, die auch Regressansprüche der Sozialversicherungsträger mitversichert. Verursacht beispielsweise einer der Partner einen Unfall, bei dem der Lebensgefährte verletzt wird, kann es passieren, dass die gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten dem Unfallverursacher in Rechnung stellt.