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Private Rentenversicherung

Keine Angst vor sinkendem Garantiezins

07.06.2011
Von Fritz Himmel
Ab 2012 wird der Garantiezins für private Rentenversicherungen von 2,25 auf 1,75 Prozent abgesenkt. Viele der geschürten Ängste sind jedoch unbegründet, denn faktisch hat das kaum Auswirkungen auf Vorsorgesparer.
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Bei Altverträgen gilt grundsätzlich weiterhin die Mindestverzinsung, die bei Vertragsabschluss garantiert wurde. Für Neukunden bedeutet es vorerst, dass der Garantiezins lediglich die Marke ist, unter den die Rendite auf das Vertragsguthaben niemals fallen kann. Tatsächlich setzt sich jedoch die Rendite einer privaten Rentenversicherung aus verschiedenen Teilen zusammen: dem Garantiezins, der Überschussbeteiligung und eventuell dem Schlussüberschuss.

Während der Garantiezins offiziell festgelegt wird, ist die Höhe der Überschussbeteiligung variabel. Bis dato erwirtschaften jedoch die Versicherungsgesellschaften bei der Kapitalanlage Überschüsse, die deutlich über dem aktuellen Garantiezins liegen. Laut Branchenverband GDV erreicht die Gesamtverzinsung im Branchenschnitt weit über vier Prozent.
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Zwar buhlen die Gesellschaften mit fast identischen Überschussbeteiligungen um neue Kunden. Das dürfte sich aber aufgrund der unbeständigen Situation auf den Finanzmärkten ändern. Verbraucherschützer empfehlen daher Vorsorgesparern, einen Versicherer zu suchen, der eine laufende Überschussbeteiligung von mindestens vier Prozent ausweist und dessen Angebot bei objektiven Ratingvergleichen in der Spitzengruppe liegt.

Problematisch könnte es für Sparer durchaus bei Versicherern werden, deren laufende Überschussbeteiligung unter die Vier-Prozent-Schwelle abrutscht. Denn auch diese Unternehmen müssen Kunden mit Verträgen aus der Zeit von 1995 bis 2000 weiterhin den damals geltenden Garantiezins von vier Prozent gewähren. Sind die Erträge jedoch niedrig, so würden betroffene Unternehmen sich gezwungen sehen, Kunden jüngerer Tarifgenerationen geringere Überschussbeteiligungen auszuzahlen, um die früheren Garantieversprechen einhalten zu können.

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Leserkommentare

16.06.2011 10:08 Uhr
Fritz Himmel: Garantiezins
Der Garantiezins ist der Wert, mit dem Lebensversicherer den Sparanteil der Prämie des Kunden mindestens verzinsen. Er gilt bei Vertragsabschluss jeweils für die gesamte Vertragslaufzeit, ist dauerhaft garantiert und somit später vom Versicherer nicht mehr nach unten korrigierbar.

Aber: Die Anbieter können mit ihren Garantieversprechen auch unter der Höchstgrenze bleiben, wären dann aber mit Sicherheit zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kaum noch konkurrenzfähig. Oder würden Sie jetzt einen Vertrag unterschreiben, der Ihnen statt den 2,25 nur 1,5 Prozent garantiert?
10.06.2011 18:16 Uhr
Hans Ulrich Würth: Garantie mit Fragezeichen
Im o.a. Artikel wird der Eindruck erweckt als wäre wenigstens der Garantiezins garantiert. Dem ist nicht so. Der sogenannte Garantiezins -korrekterweise Höchstrechnungszins - besagt lediglich, dass die Versicherungsunternehmen nicht mehr als eben diesen Höchstrechnungszins zahlen dürfen - sehr wohl aber weniger. Es besteht für das Versicherungsunternehmen auch keine Verpflichtung, auf einen etwaigen niedriger angesetzten Höchstrechnungszins hinzuweisen. Für den Versicherungsnehmer bedeutet das praktisch: Noch nicht einmal der sogenannte garantierte Betrag abzüglich der Kosten muss garantiert sein. Es empfiehlt sich deshalb, sich vorsichtshalber den 'Garantiezins' vor Vertragsabschluss schriftlich garantieren zu lassen.

Übrigens: Die Versicherungsunternehmen haben keine rechtliche Verpflichtung darüber zu informieren, wenn Sie abweichend vom Gros der anderen Unternehmen einen geringeren Höchstrechnungszins als gesetzlich in der Obergrenze festgelegt zahlen. Hat auch der Ombudsman gerade so bestätigt. Insofern: Die Boni, Gewinne und Überschüsse sind über eine Strecke von 20 Jahren meist ohnehin Werbe-Dingdong (weil, es gibt neue Sterbetafeln, die nächste Finanzmarktkrise usw. usw.)und absolut unverbindlich. Und der 'Garantiezins' ist alles andere als wirklich garantiert!
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