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Pflegeversicherung

Was Sie wissen müssen

09.03.2012
Von Anja Lang
Am 1. Juli 2008 wurde die Pflegeversicherung komplett reformiert. Hier, was sich dadurch für  die inzwischen 2,4 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland, ihre Angehörigen und Pfleger geändert hat.
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Bessere Leistungen heißt gleich höhere Beiträge. So wurden mit Einführung der Pflegereform zum 1. Juli 2008 auch die Beitragssätze zur Pflegeversicherung von vorher 1,7 Prozent des zu versteuernden Bruttoeinkommens oder der Rente auf 1,95 Prozent erhöht. Kinderlose müssen seitdem sogar 2,2 Prozent hinblättern. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Höhere Geldleistungen
Erstmals seit 1995 wurden die Zahlungen aus der Pflegekasse nach oben angepasst. Bis 2012 sollen die Bezüge schrittweise erhöht werden. Im ambulanten Bereich heißt das für Pflegestufe I - von 2008 bis 2012 - schrittweise von 384 auf 450 Euro, in Pflegestufe II von 921 auf 1.100 Euro und in Pflegestufe III von 1.432 auf 1.550 Euro im Monat. Pflegegeld soll auf bis zu 700 Euro in Stufe III erhöht werden. Bei stationärer Versorgung steigt der Anspruch bei Härtefällen auf bis zu 1.918 Euro. Zusätzlich werden die Leistungen von 2015 an alle drei Jahre dynamisiert, also - wie bei der Rente - an die allgemeine Preisentwicklung angepasst.

Die ambulante Versorgung wird gestärkt

Die meisten Pflegebedürftigen möchten, solange es möglich ist, nicht ins Heim, sondern Zuhause in ihrer gewohnten Umgebung gepflegt werden. Die ambulante Versorgung ist wesentlich kostengünstiger. Der Gesetzgeber unterstützt deshalb diese Pflegeform. So sollen zukünftig bundesweit bis zu 4.000 Pflegestützpunkte eingerichtet werden. Dort können sich Pflegebedürftige wohnortnah über alle Fragen zum Thema Pflege informieren, beraten und helfen lassen. Zudem sollen alternative Wohnformen, wie zum Beispiel Senioren-Wohngemeinschaften, besonders gefördert werden.

Pflegeurlaub
Arbeitnehmer haben Anspruch auf bis zu zehn Tage Urlaub, wenn ein Pflegefall akut eintritt und organisiert werden muss. Eine Übernahme des Lohnausfalls ist allerdings nicht geplant.

Pflegezeit
Arbeitnehmer haben für die Pflege von Angehörigen einen Anspruch auf sechs Monate unbezahlte Pflegezeit. Dieser Anspruch besteht für Betriebe, die mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt haben.


Demenzkranke
Altersverwirrte und Demenzkranke wurden bessergestellt. Sie erhalten nun auch dann finanzielle Unterstützung, wenn Ihnen bisher keine Pflegestufe zugesprochen wurde. Zwischen 460 Euro und 2400 Euro werden nun jährlich bezahlt.

Qualitätssicherung
Um Missständen vorzubeugen, wird die Qualitätssicherung ausgebaut. So soll der Medizinische Dienst der Krankenkassen in Zukunft alle drei Jahre und nicht mehr nur alle fünf Jahre Kontrollen bei den Pflegeheimen und ambulanten Diensten durchführen. Daneben soll es auch unangekündigte Kontrollen geben. Um mehr Transparenz zu schaffen, sollen die Prüfberichte in allgemein verständlicher Sprache abgefasst und veröffentlicht werden. Die Bürger sollen so die Möglichkeit haben, auf den ersten Blick ausmachen zu können, wie es um die Qualität der jeweiligen Pflegeeinrichtung bestellt ist.

 
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