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Pflegefall

Recht auf Unterstützung

06.04.2010
Von Isabell Noé
Der Ehemann wird nach eine Schlaganfall aus dem Krankenhaus entlassen – wie geht es weiter? Die Demenz der Mutter nimmt bedenkliche Züge an – was ist zu tun? Wie und wo beantragt man eine Pflegestufe? In einer Gesellschaft, die immer älter wird, müssen sich viele Menschen solche Fragen früher oder später stellen. „Pflegeberatung“ heißt das Angebot, das seit Anfang 2009 Pflegebedürftigen und deren Angehörigen unbürokratische Hilfestellungen geben soll, telefonisch oder auch persönlich.
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Schon früher gab es Pflegeberatung, allerdings beschränkte sie sich darauf, den Betroffenen die Leistungen der Pflegeversicherung zu erläutern. Im Zuge der Pflegereform wurde das Angebot dann deutlich aufgewertet. Jetzt haben die Pflegebedürftigen ein Recht auf „individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin“, so steht es im Sozialgesetzbuch. Bezahlt wird das ganze von den Pflegekassen, für alle gesetzlich oder privat Krankenversicherten ist das Angebot also kostenlos.

Beraten, vernetzen und organisieren

Pflegeberatung bedeutet nicht nur Information, sondern auch Koordination. Viele Angehörige sind mit der komplizierten Organisation der Pflege überfordert. Der Berater dient deshalb auch als Lotse, der die verschiedenen pflegerischen, sozialen und medizinischen Leistungen vernetzt und die Betroffenen begleitet. Bei den gesetzlichen Kassen soll das bevorzugt im Rahmen sogenannter Pflegestützpunkte laufen, die derzeit in den meisten Bundesländern auf- und ausgebaut werden. Ein Pflegestützpunkt ist eine örtliche Anlaufstelle, unter deren Dach Pflege- und Krankenkassen, Altenhilfe, Sozialhilfeträger und auch ehrenamtliche Einrichtungen und Selbsthilfegruppen koordiniert werden.
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Meist sind die Pflegeberater in den Stützpunkten angesiedelt. Dort bekommen die Hilfesuchenden neben Informationen und Antragsunterlagen auch konkrete Unterstützung. Soll beispielsweise ein Badezimmer altersgerecht umgebaut werden, weiß der Berater, welche Zuschüsse die Pflegeversicherung zahlt. Sucht man eine Haushaltshilfe oder einen Pflegedienst, hat der Berater die richtigen Kontakte. Braucht man einen Heimplatz, hilft der Berater bei der Suche.


Berater als „Fallmanager“

Bei Bedarf geht die Leistung noch weiter. Dann wird der Berater zum persönlichen „Fallmanager“. Wenn der Gutachter des medizinischen Dienstes den persönlichen Hilfebedarf ermittelt hat, erstellt der Berater einen Versorgungsplan. Darin steht genau, welche medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfen der Versicherte braucht und wo er sie bekommt. Weil der Berater mit den entsprechenden Stellen vernetzt ist, kann er darauf hinwirken, dass die Leistungen auch tatsächlich schnell gewährt werden. Letztlich kontrolliert er, ob der Versorgungsplan eingehalten wird oder gegebenenfalls angepasst werden muss.
 

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