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Pflegefall

Gesetzliche Kasse zahlt nur Zuschuss

Fast zwei Millionen Menschen sind in Deutschland langfristig pflegebedürftig. Wegen Krankheit, eines Unfalls oder hohen Alters müssen sie zu Hause oder in einem Pflegeheim betreut und versorgt werden. Die finanziellen Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen aber in der Regel nicht aus, um einen Heimaufenthalt oder die häusliche Pflege voll zu bestreiten.
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Wer im Ernstfall nicht auf sein Vermögen und das der Angehörigen zurückgreifen möchte, kann eine private Pflegezusatzversicherung abschließen. Im Notfall springt auch der Staat ein: Das Sozialamt übernimmt dann die Kosten. Allerdings wirft die Behörde dabei auch einen Blick auf die Finanzlage der Verwandtschaft – gegebenenfalls muss sie für die Kosten aufkommen.
Wer seine Beiträge an die gesetzlichen Krankenkassen entrichtet, zahlt automatisch in die Pflegekasse ein und ist damit Mitglied in der Pflegekasse. Das gilt übrigens auch bei den Privaten Krankenkassen. Die gesetzliche Pflegekasse leistet einen finanziellen Zuschuss zu einem Heimaufenthalt, also zur so genannten vollstationären Pflege, aber auch zur ambulanten Pflege in den eigenen vier Wänden. Der Höchstsatz der gesetzlichen Pflegekasse beträgt bei Pflegestufe III 1.510,- Euro im Monat. Ein Heimaufenthalt kostet aber beispielsweise zwischen 1.500 und 2.500 Euro im Monat oder sogar mehr. Für diese Differenz muss der Pflegebedürftige selbst aufkommen. Er muss mit seinem gesamten Einkommen und Vermögen dafür gerade stehen.
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Kinder stehen in der Pflicht


Reicht das eigene Einkommen dafür nicht aus, springt das Sozialamt ein. Zuvor überprüft es aber die finanzielle Situation der Verwandtschaft: Kinder stehen nämlich für ihre pflegebedürftigen Eltern in der Pflicht. Dabei wird nicht nur ihr Einkommen herangezogen, sondern auch das vorhandene Vermögen unter die Lupe genommen. Wer viel verdient und viel besitzt, wird zur Kasse gebeten. Oft springt zunächst der Sozialhilfeträger ein, um die Bezahlung der anfallenden Kosten sicherzustellen. Doch später holt sich die Behörde die Beträge bei den Kindern wieder zurück. Allerdings dürfen die finanziellen Forderungen nicht so hoch sein, das die Nachkommen eine spürbare und dauerhafte Einschränkung ihres Lebensstandards hinnehmen müssen, sofern sie nicht in übertriebenem Luxus leben.

Privat vorsorgen

Wer eine private Pflegezusatzversicherung abschließt, kann die finanzielle Belastung durch eine Pflegebedürftigkeit größtenteils abfangen. Anstatt eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen, kann man natürlich auch jede andere Form der Geldanlage wählen. Ein Vorteil der Zusatzpolice: Sie sichert Zahlungen bis ans Lebensende. Der Versicherte kann sich für die Pflegetagegeld- oder Pflegekostenvariante entscheiden. Bei der Tagegeldversicherung kassiert der Versicherte einen festen Tagessatz, ganz gleich wie hoch die Kosten tatsächlich sind. Bei der zweiten Variante wird ein Teil der Differenz zwischen der gesetzlichen Leistung und den höheren Pflegekosten getragen. Die Höhe dieses Anteils kann der Kunde selbst festlegen. Wer jung einsteigt, spart Prämie. Eine sinnvolle Tagegeldversicherung für eine Frau Anfang dreißig kostet rund 40 Euro im Monat oder sogar weniger. Aber Vorsicht: der Teufel bei diesen Policen steckt im Detail: Oft werden im Kleingedruckten die Leistungen an ungünstige Bedingungen geknüpft.

 

Annette Jäger   03.01.2010

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