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Welche Kasse steht wofür
Reicht das eigene Einkommen dafür nicht aus, springt das Sozialamt ein. Zuvor überprüft es aber die finanzielle Situation der Verwandtschaft: Kinder stehen nämlich für ihre pflegebedürftigen Eltern in der Pflicht. Dabei wird nicht nur ihr Einkommen herangezogen, sondern auch das vorhandene Vermögen unter die Lupe genommen. Wer viel verdient und viel besitzt, wird zur Kasse gebeten. Oft springt zunächst der Sozialhilfeträger ein, um die Bezahlung der anfallenden Kosten sicherzustellen. Doch später holt sich die Behörde die Beträge bei den Kindern wieder zurück. Allerdings dürfen die finanziellen Forderungen nicht so hoch sein, das die Nachkommen eine spürbare und dauerhafte Einschränkung ihres Lebensstandards hinnehmen müssen, sofern sie nicht in übertriebenem Luxus leben.
Privat vorsorgen
Wer eine private Pflegezusatzversicherung abschließt, kann die finanzielle Belastung durch eine Pflegebedürftigkeit größtenteils abfangen. Anstatt eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen, kann man natürlich auch jede andere Form der Geldanlage wählen. Ein Vorteil der Zusatzpolice: Sie sichert Zahlungen bis ans Lebensende. Der Versicherte kann sich für die Pflegetagegeld- oder Pflegekostenvariante entscheiden. Bei der Tagegeldversicherung kassiert der Versicherte einen festen Tagessatz, ganz gleich wie hoch die Kosten tatsächlich sind. Bei der zweiten Variante wird ein Teil der Differenz zwischen der gesetzlichen Leistung und den höheren Pflegekosten getragen. Die Höhe dieses Anteils kann der Kunde selbst festlegen. Wer jung einsteigt, spart Prämie. Eine sinnvolle Tagegeldversicherung für eine Frau Anfang dreißig kostet rund 40 Euro im Monat oder sogar weniger. Aber Vorsicht: der Teufel bei diesen Policen steckt im Detail: Oft werden im Kleingedruckten die Leistungen an ungünstige Bedingungen geknüpft.