Wie der Wechsel funktioniert
Die Kündigung der alten Kasse muss schriftlich mit einer zweimonatigen Frist zum Monatsende erfolgen. Wer so zum Beispiel am 31. Oktober aussteigen möchte, muss im Laufe des August aktiv werden. Für das Schreiben gibt es keine besonderen Anforderungen. Sinnvoll ist es aber für eine möglichst zügige Bearbeitung, die Mitgliedsnummer (siehe Versicherungskarte) ins Betreff zu schreiben. Innerhalb von 14 Tagen sollte dann eine Kündigunsbestätigung eintreffen, denn dazu ist die alte Kasse gesetzlich verpflichtet. Dieses Schreiben einfach an die Wunschkasse mit einem Mitgliedsantrag weiterleiten. Von der erhält man eine neue Versichertenkarte und eine Mitgliedsbescheinigung, die dem Arbeitgeber vorzulegen ist.
Um Porto und Papier zu sparen ist es sinnvoll, schon vor dem Wechseln bei der Wunschkasse ein Infopaket für eine Mitgliedschaft anzufordern. In der Regel liegen dem nämlich auch Freiumschläge und oft schon vorformulierte Musterbriefe für die Kündigung bei.
Worauf beim Wechsel achten?
So wenig sich die gesetzlichen Krankenkassen im Großen unterscheiden, so viele Unterschiede gibt es bei kleineren Leistungen und im Service. Informieren Sie sich vorher bei einem (oder mehreren) Wunschanbieter(n), was konkret geboten wird. Klären Sie zum Beispiel, ob es vor Ort eine Kundenberatung gibt. Legen Sie eher wert auf schnelle E-Mail-Beantwortung, mailen Sie mal vorab an Ihre neue Kasse, welche Extraleistungen sie bietet. Braucht schon die Antwort auf diese Standardfrage Tage, heißt das nichts Gutes für eine spätere Kommunikation.
Haben Sie zum Beispiel eine Vorliebe für Akupunktur oder Anthroposophische Medizin, kann die vorab gestellte Frage nach der Haltung der Kasse zu alternativen Heilmethoden viel Geld sparen, denn nicht jede gesetzliche Krankenkasse übernimmt hierfür die Kosten. Auch angebotene Wahltarife wie Beitragsrückerstattungsprogramme können gerade für junge gesunde Menschen handfeste finanzielle Vorteile haben. Wer eine solche Wahl trifft, muss sich aber auch in der Regel eine gewisse Zeit an die jeweilige Kasse binden. Bei Selbstbehalttarifen kann das zum Beispiel drei Jahre Mindestmitgliedschaft bedeuten.
Gerade für freiwillig Versicherte ist es hier möglicherweise günstiger, direkt zu einer privaten Alternative zu wechseln:
Krankenversicherung
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Leserkommentare
27.01.2012 19:05 Uhr
ontario: Krankenversicherung
Habe von der KKH nach langer Mitgliedschaft zu einer BKK gewechselt, weil diese keine Zusatzbeiträge verlangt. Wechsel klappte gut. Dann hiess es bei der BKK, man müsste keine Praxisgebühr mehr bezahlen. Dafür gab es eine Bescheinigung für die 20 € verlangt wurde. Das war in 2011. Nun seit Januar 2012 verlangt die BKK wieder die Praxisgebühr. Wäre das ein vorzeitiger Kündigungsgrund?
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