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Jobben ab 65

Was für Arbeitnehmer im Rentenalter gilt

03.09.2010
Von Rolf Winkel
Immer mehr Über-65-Jährige arbeiten. Rund 900.000 Senioren ab 65 üben derzeit eine sozialversicherte Tätigkeit aus oder haben als Rentner einen angemeldeten Mini-Job. Oft sind sie aus finanziellen Gründen aufs Jobben angewiesen oder können sich ein Leben ohne Arbeit noch nicht vorstellen. Wer im Rentenalter erwerbstätig sein will, für den kommen zwei Varianten in Frage.
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Weiterarbeit mit 65

Mit 65 endet das Arbeitsleben keineswegs automatisch. Man kann manchmal auch mit 65 beim alten Arbeitgeber weiterarbeiten. Alter ist nämlich in Deutschland kein Kündigungsgrund. Und Rente gibt es dann nur, wenn man einen Rentenantrag stellt. Diesen kann man jedoch auch aufschieben und sich beispielsweise erst mit 67 oder 70 vom Arbeitsleben verabschieden. „Wer erst nach dem 65. Lebensjahr mit dem Arbeiten aufhört, bekommt später mehr Rente. Es rechnet sich also, später in Rente zu gehen“, sagt Stefan Braatz von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Das Altersruhegeld erhöht sich nämlich pro Monat des späteren Einstiegs um 0,5 Prozent. Wer erst mit 67 in Rente geht, erhält also derzeit noch eine um zwölf Prozent höhere Rente – und zwar lebenslang. Hinzu kommt: Wer über das 65. Lebensjahr hinaus arbeitet, ist in der Regel auch weiterhin rentenversicherungspflichtig. Die gezahlten Beiträge bringen dann nochmals eine Rentenerhöhung. Unterm Strich können so z wei Jahre Mehrarbeit 15 oder gar 20 Prozent mehr Rente bringen.

Arbeit neben der Rente

„Wenn Rentenbezieher 65 Jahre alt sind, interessiert uns gar nicht, ob sie noch arbeiten“, sagt Braatz. „Denn neben der regulären Altersrente darf man dann zusätzlich beliebig viel verdienen – ohne dass die Rente gekürzt wird.“ Anders ist dies vor der regulären Rentenaltersgrenze. Wer noch nicht 65 ist und Altersrente bezieht, darf maximal 400 Euro im Monat hinzuverdienen. In zwei Monaten pro Jahr sind 800 Euro erlaubt. Wer mehr verdient, dessen Altersrente wird gekürzt – und zwar mindestens um ein Drittel.
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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht gilt auch für Rentner, die nebenher jobben. Sie müssen also so bezahlt werden wie es im Tarifvertrag steht oder betriebsüblich ist. Rentnern steht auch Urlaub zu. Sie können wenigstens den Mindesturlaub verlangen, den das Bundesurlaubsgesetz vorschreibt – also 24 Werktage oder vier Wochen pro Jahr. Weiterhin gilt auch für jobbende Rentner das Kündigungsschutzgesetz. Nur bei längerer Krankheit stehen Rentner zurück: Zwar muss auch ihnen bei Erkrankungen das Arbeitsentgelt für bis zu sechs Wochen fortgezahlt werden. Ab dem 43. Krankheitstag gehen sie jedoch leer aus. „Der Krankengeldanspruch für Vollrentner ist nämlich gesetzlich ausgeschlossen“, so Michael Bernatek vom AOK-Bundesverband. Dafür zahlen arbeitende Rentner und ihre Arbeitgeber allerdings auch nur einen ermäßigten Beitrag zur Krankenversicherung.

Rentnerjobs

Die Arbeitsagentur vermittelt keine Jobs für Rentner und auch bei den Internet-Jobbörsen finden Ruheständler nur wenige Angebote. Fündig werden sie gelegentlich in den „Arbeitsangeboten“ der Tageszeitungen, vor allem aber in den kostenlosen Wochenblättern. Hier werden etwa in einer Kölner Juli-Ausgabe „rüstige Rentner für Gartenarbeit“ oder „Rentner für Reparaturen an Reinigungsmaschinen und für Lagerarbeiten“ gesucht oder ein Hotel möchte eine „Rentnerin als Haus- und Küchenhilfe zur Urlaubsvertretung“, eine Tankstelle einen „Nachtschichtkassierer von Sonntag auf Montag auf 400-Euro Basis (gerne auch rüstiger Rentner)“ oder ein Partyservice einen „Auslieferungsfahrer (gerne Rentner) mit eigenem PKW“.
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