Hundehalterhaftpflicht
Die besten Freunde versichern
05.07.2011
Von Horst Peter Wickel
Seit dem 1. Juli 2011 sind Hundehalter in Niedersachsen gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für ihre Hunde abzuschließen. Auch in Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt müssen Hundebesitzer ihre vierbeinigen Freunde versichern.
Am 1. Juli 2011 ist das neu gefasste „Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)“ in Kraft getreten. Mit dem neuen Gesetz muss jeder Hund ab einem Alter von sechs Monaten haftpflichtversichert sein. Dabei müssen Sachschäden mit mindestens 250.000 Euro abgesichert werden, bei Personenschäden ist die Summe doppelt so hoch. Rund 400.000 Hunde in Niedersachsen sind von den neuen Verordnungen betroffen.
Anders als bei Kleintieren, wie Vögeln oder Hamstern, greift bei Hunden die private Haftpflichtversicherung des Halters nicht. Und längst nicht alle Hunde sind mit einer Tierhalterhaftpflicht versichert. Einer von der Allianz Versicherung in Auftrag gegebenen Forsa-Umfrage zufolge haben allerdings drei Viertel der Hundebesitzer eine Haftpflichtversicherung für ihren Vierbeiner abgeschlossen.
5,5 Millionen Hunde
Nach Angaben des Zentralverbandes zoologischer Fachbetriebe leben bei uns allein rund 5,5 Millionen Hunde. Ein Tierhalter hat aufgrund gesetzlicher Vorschriften grundsätzlich dafür einzustehen, wenn sein Tier Schäden anrichtet; dabei ist es unerheblich, ob das Tier oder den Tierhalter eine Schuld an dem Schaden trifft. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragraf 833 BGB) heißt es dazu: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ Der Tierhalter haftet in unbegrenzter Höhe und mit seinem ganzen jetzigen und zukünftigen Einkommen und Vermögen.
Rund 50.000 Bissverletzungen werden nach Angaben des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hierzulande jährlich ärztlich behandelt. Weit mehr als die Hälfte der Betroffenen sind nach GDV-Angaben Kinder. Schwere Verletzungen und Knochenbrüche können die Folge sein, bei kleineren Kindern kommt es häufig zu Schädelverletzungen. Diese ziehen oft enorme Behandlungs- und Folgekosten nach sich und können unversicherte Hundebesitzer in den Ruin stürzen.
In der Tierhalterhaftpflichtversicherung ist der Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen, die durch den eigenen Hund verursacht werden, geschützt. Die Versicherung kommt für Schadenersatzforderungen auf oder wehrt unberechtigte Forderungen ab. Bei Sachschäden werden die Reparatur, der Wertersatz bei Zerstörung oder auch der Nutzungsausfall bezahlt. Sind Personenschäden entstanden, zahlt die Tierhalterhaftpflichtversicherung die Behandlungskosten, Schmerzensgelder und gegebenenfalls auch eine lebenslange Rente. Allerdings ist der Opferschutz durch eine Haftpflichtversicherung für Hundehalter begrenzt, sagt eine GDV-Sprecherin: „In den meisten Fällen sind Familienmitglieder betroffen. Bei Verletzungen durch den eigenen Hund gibt es jedoch keinen Versicherungsschutz aus dieser Police.“ Hier könne nur eine private Unfallversicherung helfen.
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