Hausratversicherung
Was für Wohngemeinschaften gilt
24.08.2011
Von Fritz Himmel
Wer zahlt, wenn in einer Wohngemeinschaft der Waschmaschinenschlauch platzt und die Wohnung überschwemmt wird? Will sich eine WG gegen Schäden oder Einbruch schützen, sind genau die Mietverhältnisse zu beachten.
In vielen Wohngemeinschaften sind zunehmend kostspielige Gegenstände zu finden wie Computer- oder Musikanlagen, CD-Sammlungen oder das edle Mountain-Bike. Ein klarer Fall für die Bewohner, auch das Thema Hausratversicherung zu besprechen. Diese schützt sowohl gegen finanzielle Risiken durch Einbruch, Diebstahl und Leitungswasserschäden als auch bei Verlust oder Beschädigung durch Brand, Blitz, Explosion, Sturm, Hagel oder Vandalismus. Und gerade weil in einer WG oft sehr viele Leute ein- und ausgehen, besteht hier zusätzlich ein höheres Diebstahlrisiko als üblicherweise.
Den Mieterstatus beachten
Grundsätzlich umfasst eine Hausratversicherung sämtliche Gegenstände, die im Haushalt genutzt werden oder der Einrichtung dienen, und zwar unabhängig davon, ob sie dem Versicherungsnehmer gehören oder nicht. „Davon ausgeschlossen ist aber das Eigentum von Untermietern“, darauf weisen die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale NRW hin.
Im Klartext: Steht nur ein WG-Mitglied als Hauptmieter im Mietvertrag und alle anderen sind Untermieter, so müssen diese jeweils eine eigene Police für ihr Zimmer abschließen. Wichtig ist dabei, dass in diese Police dann zusätzlich auch alle Wertgegenstände aufgenommen werden, die zwar dem Untermieter gehören, jedoch in einem Gemeinschaftsraum stehen, beispielsweise ein Kühlschrank oder eine Waschmaschine. Sind dagegen alle WG-Bewohner als gleichberechtigte Mieter im Mietvertrag aufgeführt, so ist in diesem Fall auch der Abschluss einer gemeinschaftlichen Hausratversicherung möglich.
Wann gilt Versicherungsschutz noch über die Eltern?
In einigen Fällen kann sogar noch ein Versicherungsschutz über die Hausratversicherung der Eltern bestehen. Verlassen junge Leute während der Ausbildung oder dem Studium vorübergehend das Elternhaus, so sind sie in der Regel noch über die sogenannte Außenversicherung der elterlichen Hausratspolice geschützt. Meist beträgt hier die Versicherungssumme mindestens zehn Prozent der elterlichen Versicherungssumme. Einige Versicherer bieten sogar deutlich mehr. Bei Axa beträgt der Außenversicherungsschutz im Tarif „Hausrat“ beispielweise 30 Prozent bis zu einem Betrag von 15.000 Euro. Ebenfalls bis zu 30 Prozent zahlen die Allianz im Tarif „Optimal“ oder die Ammerländer im Tarif „Exklusiv“. Dies ist bei jungen WG-Bewohnern sicher ausreichend.
Tipp
Eine Pflicht zum Abschluss einer Hausratversicherung gibt es nicht. Halten WG-Bewohner eine Police auf Grund ihrer Einrichtungsgegenstände für sinnvoll, so sollten sie vorher am Markt die Angebote für ihre Region vergleichen. Es finden sich Preisunterschiede von bis zu 100 Euro im Jahr. Allerdings ist nicht nur allein der Preis maßgeblich sondern vor allem die vertragliche Leistung, denn auch da gibt es erhebliche Differenzen