Fahrradversicherung
Kasko fürs Bike
28.04.2010
Von Isabell Noé
Geschickte Fahrraddiebe kriegen auch das beste Schloss auf. Oft hilft dann die Hausratpolice weiter. Wer ein teureres Rad fährt, will ihm vielleicht etwas mehr Schutz gönnen. Fahrradversicherungen zahlen auch Reparaturen. Das ist allerdings nicht ganz billig.

Fast 1.000 Räder werden in Deutschland täglich als gestohlen gemeldet, die Dunkelziffer dürfte noch weitaus höher liegen. Nun stellen einige hundert Euro Schaden nicht unbedingt ein existenzbedrohendes Risiko dar. Dennoch ist es ein beruhigendes Gefühl zu wissen, dass das Zweirad im Ernstfall versichert ist.
Hausratversicherung hilft
Dafür ist nicht unbedingt eine extra Fahrradpolice nötig. Oft hilft schon die Hausratversicherung weiter. Kommt das Rad bei einem Wohnungs- oder Kellereinbruch abhanden, dann ist das immer ein Fall für die Hausratpolice. Nun werden die meisten Räder nicht aus dem Haus, sondern von der Straße geklaut. Gegen einen Prämienaufschlag kommt die Versicherung auch dafür auf. Allerdings nicht unbegrenzt: Je nach Tarif werden für Fahrräder zwischen einem und drei Prozent der gesamten Versicherungssumme gezahlt. Oft ist die Erstattungssumme darüber hinaus bei 800 bis 1.500 Euro gedeckelt. Das dürfte für die meisten Räder reichen.
Ist nur wenig Hausrat versichert, kommt die Police allerdings schnell an ihre Grenzen. Bei einer Versicherungssumme von 20.000 Euro und drei Prozent Fahrraderweiterung, liegt die Erstattung gerade mal bei 600 Euro. Auch wenn mehrere Räder gleichzeitig wegkommen, wird es eng. Die Begrenzung gilt nämlich nicht pro Rad, sondern pro Schadensfall. Wer mehrere, nicht allzu teure Räder versichern will, ist mit der Hausratversicherung aber gut bedient. Gegen Vorlage der Rechnung bezahlt die Versicherung in der Regel den Neuwert des Fahrrads, auch wenn es zum Zeitpunkt des Diebstahls schon älter war.
Nachts wird's kritisch
Bei Neuverträgen, aber auch bei vorhandenen Policen, sollte man prüfen, ob die sogenannte „Nachtzeitklausel enthalten ist. Demnach ist das Rad nicht versichert, wenn es zwischen 22 und sechs Uhr draußen abgestellt wird – es sei denn, es ist noch in Gebrauch. Wird das Rad also vorm eigenen Haus geklaut, zahlt die Versicherung nicht, kommt es während eines Kinobesuchs abhanden, dann schon. 2008 hat der Bundesgerichtshof die umstrittene Klausel für rechtmäßig erklärt. In den unverbindlichen Musterbedingungen für die Hausratversicherung ist der Paragraph aber nicht mehr enthalten. Das lässt hoffen, dass Neuverträge kundenfreundlicher ausfallen.
Die Hausratversicherung ist meist der günstigste Diebstahlschutz. Wie hoch der Beitrag ausfällt, hängt stark vom Wohnort ab. Bei einer 90-Quadratmeter-Wohnung wird die Prämie durch eine Fahrraderweiterung um drei Prozent etwa 50 Euro teurer.