Krankentagegeld
Kosten schwanken stark
28.02.2010
Von Anja Lang
85 Euro Tagegeld können bei den gesetzlichen Krankenkassen 6,46 Euro im Monat kosten oder auch fast unbezahlbare 150,79 Euro pro Monat. Zu diesem Ergebnis kommt das Frankfurter Ökotest-Magazin, das insgesamt 105 private und 104 Kassen-Tarifvarianten miteinander verglich.
Seit dem Start des Gesundheitsfonds im Januar 2009 waren freiwillig gesetzlich krankenversicherte Selbstständige bis einschließlich Juli vom Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen. Seit 1. August ist das nun wieder möglich. Alternativ kann man das Risiko aber auch mit einer Krankentagegeld-Versicherung abdecken. Sie gibt es von privaten Anbietern und seit neuestem auch von den gesetzlichen Krankenkassen als sogenannte Wahltarife. Doch Achtung: Krankentagegeld ist nicht gleich Krankentagegeld. Zwischen den einzelnen Tarifen herrschen teils erhebliche Unterschiede im Preis, aber auch in der Leistung. Hier lohnt es sich auf alle Fälle zu vergleichen.
Grundsätzliche Unterschiede zwischen dem Krankentagegeld der gesetzlichen und der privaten Krankenkassen
Der Wahltarif Krankentagegeld bei den gesetzlichen Krankenkassen ist bislang noch erklecklich günstiger als die Krankentagegeld-Absicherung der privaten Kassen. Das kann sich aber noch ändern. Derzeit ist ein Zusatzbeitrag von knapp 37 Euro monatlich möglich, denn bei der gesetzlichen Variante werden keine Rücklagen fürs Alter aufgebaut. Außerdem verlangt die gesetzliche Krankenkasse keine Gesundheitsprüfung. Es können also auch Herzkranke und Diabetespatienten den Wahltarif abschließen und das ohne Einschränkungen, was auf Dauer die Kosten in die Höhe treibt. Mit dem Abschluss bindet sich der Kunde bei den Gesetzlichen für mindestens drei Jahre an die Kasse. Danach ist eine jährliche Kündigung möglich. Bei den Privaten gibt es diese Drei-Jahres-Frist nicht.
Jede Beitragserhöhung macht eine Sonderkündigung möglich. Bei den Gesetzlichen ist das in einigen Fällen erst möglich, wenn die Erhöhung fünf oder zehn Prozent des Beitrags ausmacht. Auch leistet der gesetzliche Wahltarif im Höchstfall nur bis zu 78 Wochen. Privatpolicen leisten dagegen unbegrenzt. Bis auf einige Ausnahmen begrenzen die meisten gesetzlichen Krankenkassen das Tagesgeld auf rund 85 Euro. Für Besserverdienende, die mehr als 2600 Euro verdienen, ist das zu wenig. Bei den Privaten kann generell bis zur Höhe des Nettoeinkommens plus Sozialversicherungsbeiträge versichert werden. Kinderkrankengeld gibt es bei den meisten gesetzlichen Anbietern ohne Aufschlag. Während der Zeit der Pflege eines Kindes erhält der Versicherte dabei volles Tagesgeldes. Bei den Privaten ist diese Regelung nicht vorgesehen.
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