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Betreuungskosten

Anspruch auch ohne Pflegestufe

28.05.2011
Von Anja Lang
Altersverwirrte und psychisch Kranke, die sich im Alltag nur noch eingeschränkt zurechtfinden, haben auch unterhalb von Pflegestufe I Anspruch auf Geld aus der Pflegeversicherung. Darauf wies das hessische Landessozialgericht in einem aktuellen Urteil hin.
Betreuungskosten Anspruch auch ohne Pflegestufe
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Mehr als eine Million Menschen in Deutschland sind demenzkrank oder psychisch verwirrt. Und jedes Jahr kommen etwa 250.000 neu dazu. Viele finden sich im Alltag nicht mehr alleine zurecht und benötigen Hilfe durch Pflegepersonen. Geld aus der Pflegekasse aber gab es für diese Personengruppe bislang kaum. Denn Altersverwirrte und psychisch Kranke sind in der Regel körperlich noch durchaus fit. Die geforderte Schwelle von 45 Minuten Pflegebedürftigkeit pro Tag für die unterste Pflegestufe überschreiten dabei nur wenige. Und ohne Pflegestufe auch kein Pflegegeld. So gingen Demenzkranke bei der Bezuschussung meist leer aus.
Mit der Reform der Pflegeversicherung hat sich das nun geändert. Auch unterhalb von Pflegestufe I können sich psychisch Kranke und Demenzkranke nun im Höchstfall bis zu 2.400 Euro pro Jahr an Betreuungskosten aus der Pflegekasse erstatten lassen. Darauf wies das hessische Landgericht in einem jüngst veröffentlichten Urteil (AZ L 8 P 35/07) hin.

Landessozialgericht: Anspruch auf Erstattung von Betreuungskosten


Im konkreten Fall ging es um die Klage eines 62-jährigen Mannes aus Wiesbaden, der unter anderem an Schizophrenie und Antriebsminderung leidet. Er wird von seiner Schwester versorgt. Zwar wurde der Antrag auf Pflegegeld von der Pflegeversicherung zu Recht abgelehnt, wie die Richter feststellten. Grund: Der Zeitaufwand für die tägliche Grundpflege des Wiesbadeners wurde auf insgesamt 33 Minuten festgelegt. Das sind zwölf Minuten zu wenig für die Pflegestufe I. Auf der anderen Seite machten die Landessozialrichter aber deutlich, dass auch demente und psychisch kranke Versicherte Anspruch auf die Erstattung von Betreuungskosten haben.


Die Reform der Pflegeversicherung macht’s möglich

Grundlage für den Anspruch ist das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung vom Mai 2008. Darin wurde neu geregelt, dass altersverwirrte und psychisch kranke Menschen bei der Betreuung zu Hause statt maximal 460 Euro jährlich, nun 1.200 Euro bei geringerem Bedarf erhalten. Bei erhöhtem Bedarf – der allerdings durch ein Gutachten bestätigt werden muss - können sogar bis zu 2.400 Euro jährlich in Anspruch genommen werden. Und das eben auch ohne Einordnung in eine Pflegestufe!
 

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