Taxi
Ihr Recht als Fahrgast
07.06.2011
Von Isabell Noé
Im besten Fall ist eine Taxifahrt angenehm und kurzweilig, im schlechtesten ist sie ein Ärgernis – wenn man den Eindruck hat, gelinkt worden zu sein. Wer ins Taxi steigt, sollte seine Rechte kennen.
Dem einen muss man den Weg erklären, der andere fährt kilometerlange Umwege, der eine redet zu viel, der andere spricht kaum Deutsch – über Taxifahrer zu schimpfen ist einfach, wenn auch nicht immer berechtigt. Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es auf jeden Fall gut, seine Rechte als Fahrgast zu kennen. Viele der Regeln, die für Taxifahrer gelten, sind im Personenbeförderungsgesetz festgehalten, andere Fragen wurden dagegen vor Gericht ausgehandelt.
Beförderung
Die Beförderungspflicht ist in Paragraf 22 des Personenbeförderungsgesetzes festgeschrieben. Demnach muss Sie der Taxifahrer mitnehmen, sofern die Beförderungsbedingungen eingehalten werden. Ausnahmen gelten nur, wenn die Fahrt ist mit dem vorhandenen Taxi nicht möglich ist oder unabwendbare Umstände dagegen sprechen. Wollen Sie sich also beispielsweise zu siebt in ein fünfsitziges Taxi quetschen, ist Ihr Ziel durch eine Demo gesperrt oder hatte das Fahrzeug eine Panne, können Sie nicht verlangen, befördert zu werden. Auch wenn Sie offensichtlich stark betrunken sind, darf der Taxifahrer ablehnen.
Kurzstrecke
Auch wenn bei den Fahrern Kurzstreckenfahrten nicht sehr beliebt sind: Hier gilt wieder die Beförderungspflicht, d.h. Kurzstrecken dürfen nicht abgelehnt werden.
Wahl des Taxis
Am Taxistand müssen sich Taxen hinten einreihen, so zumindest die brancheninterne Absprache. Als Fahrgast müssen Sie sich aber nicht an die Reihenfolge halten - auch wenn das die höflichere Variante ist und Ärger vermeidet. Manchmal sprechen aber naheliegende Gründe dafür, die Reihenfolge zu durchbrechen. Etwa, wenn Sie voll beladen vom Flughafen oder Bahnhof kommen und Ihr Gepäck nicht noch weit nach vorn schleppen wollen. Und wenn Sie nur eine Kurzstrecke fahren wollen, ist es sogar erwünscht, ein Taxi zu nehmen, das noch nicht so lange wartet.
Strecke
Der Taxifahrer sollte die kürzeste Route zum Ziel nehmen. Wenn Sie sich selbst auskennen, können Sie dem Fahrer im Zweifel einfach sagen, welche Strecke er nehmen soll. Schwieriger wird es, wenn Sie ortsfremd sind. Haben Sie das Gefühl, Sie wurden übers Ohr gehauen und der Fahrer ist Umwege gefahren, müssen Sie den geforderten Fahrpreis erstmal trotzdem bezahlen. Vom Ordnungsamt oder der Taxizentrale können Sie dann aber prüfen lassen, ob der Preis korrekt war. Dazu brauchen Sie die vollständig ausgefüllte Quittung. Neben Fahrstrecke, Datum und Fahrpreis sollte sie auch die Anschrift des Taxiunternehmens oder einen entsprechenden Stempel enthalten. Hat der Taxifahrer gemogelt, bekommen Sie Ihr Geld zurück.
Taxameter
Das Taxameter startet beim Grundpreis, der von Stadt zu Stadt variiert. In den meisten Tarifgebieten liegt er zwischen zwei und drei Euro. Im Grundpreis ist auch die Zeit fürs Verstauen und Entladen von Gepäck enthalten. Solange das Taxi nicht losgefahren ist, darf das Taxameter nicht laufen. Ausnahme: Sie haben das vorbestellt. Dann darf der Gebührenzähler zum verabredeten Zeitpunkt eingeschaltet werden – natürlich nur, wenn das Taxi auch da ist. Sind Sie unpünktlich, müssen Sie also die Wartezeit bezahlen. Kurze Zwischenstopps sind in manchen Tarifgebieten kostenfrei. Soll das Taxi länger warten, etwa bei einem Einkauf oder Arztbesuch, gibt es meistens feste Stundensätze.
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