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Steuern

Ehepaare müssen nachzahlen

04.03.2011
Von Midia Nuri
Ehepaare, die die Steuerklassenkombination III und V gewählt haben, müssen mit saftigen Steuernachzahlungen für 2010 rechnen, warnt der Lohnsteuerhilfeverband Neue Vereinigte Lohnsteuerhilfe (NVL) in Berlin.
Steuern Steuerklasse Nachzahlung
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Grund ist gesetzliche Neuerung bei der steuerlichen Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungs- sowie sonstigen Vorsorgebeiträgen, erläutert der Verband Neue Vereinigte Lohnsteuerhilfe (NVL) in Berlin, ein Dachverband von 130 Lohnsteuerhilfevereinen mit rund 6.000 Beratungsstellen bundesweit.

Beim Lohnsteuerabzug für das Jahr 2010 hat der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter erstmals die so genannte Vorsorgepauschale angesetzt. Dadurch fiel der monatliche Lohnsteuerabzug geringer aus. Dies ist allerdings eine böse Falle für Ehepaare mit den Steuerklassen III und V. Ihre Vorauszahlungen sind sowieso meist zu niedrig. Mit der neuen Berechnungsmethode können sich die Nachzahlungen gerade für die vielen Paare mit dieser Steuerklassenkombination zu hohen Beträgen aufaddieren.

Verdient der Ehepartner mit der Steuerklasse III brutto 40.000 Euro jährlich und der Partner mit der Lohnsteuerklasse V 15.000 Euro, bekommen beide laufend insgesamt 5.984 Euro Lohnsteuer abgezogen. Bei der obligatorischen Steuererklärung müssen sie mit einer Steuernachzahlung in Höhe von 886 Euro rechnen. Im Jahr davor hätte das gleiche Ehepaar nur rund ein Drittel der Summe nachzahlen müssen, so der Verband. Hinzu kommt: Wer vom Finanzamt einen Nachzahlungsbescheid erhält, der bekommt oft einen Vorauszahlungsbescheid dazu, mit dem das Finanzamt eine erneute Nachzahlung im Folgejahr vermeiden will. Da sich die Vorauszahlungen an der Nachzahlung bemessen, fällt die Summe praktisch doppelt an.

Vorteil Steuerklassen IV/IV

Demgegenüber haben Eheleute mit dem gleichen Verdienst, aber der Steuerklassenkombination IV / IV trotz Vorsorgepauschale zuviel Lohnsteuer abgezogen, insgesamt 7.455 Euro. Sie können sich über eine Steuererstattung von 585 Euro freuen, rechnet der NVL vor. Günstig ist die Kombination aus Steuerklasse III und V bei Ehepaaren, wenn einer der Partner mehr als 60 Prozent des gemeinsamen Bruttoverdienstes bezieht, informiert der NVL. Diese Kombination führt allerdings nur zu einer vorübergehenden Entlastung, weil mit der Steuerklasse III monatlich weniger Lohnsteuern einbehalten werden. „Die fehlenden Beträge müssen aber nach der Abgabe der Steuererklärung nachgezahlt werden“, warnt der NVL.

„Wer dies vermeiden möchte, kann sich alternativ für die Steuerklassenkombination IV plus Faktor entscheiden“, empfiehlt der Verband. Bei dieser Steuerklasse berechnet das Finanzamt vorab die voraussichtlich zu zahlende Steuer, so dass der Arbeitgeber diesen Betrag schon bei der monatlichen Lohnsteuer berücksichtigen kann. Hier zahlt das Ehepaar also gleich die korrekt bemessene Lohnsteuer. Allerdings: „Bei Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I, Eltern - oder Krankengeld ist die Steuerklasse III jedoch weiterhin die beste Wahl“, so der NVL.
 
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