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Steuererklärung 2009

Kein Geld verschenken

14.05.2010
Von Michael Schreiber
Abgabetermin für die Einkommensteuererklärung des letzten Jahres näher. Steuerzahler, die eine Erstattung erwarten, gehen vermutlich mit mehr Motivation an die Sache. Im Schnitt können Arbeitnehmer nämlich mit einer Steuererstattung von satten 900 Euro rechnen. Wer keine Steuererklärung macht, verschenkt deshalb eine Menge Geld.
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Wer darf, wer muss?

Längst nicht jeder ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Arbeitnehmern, die übers Jahr nur bei einem Arbeitgeber in Lohn und Brot standen und weder Nebeneinkünfte noch Lohnersatzleistungen erzielt haben, ist die Abgabe der Steuererklärung in den meisten Fällen freigestellt. Die Höhe des Gehaltes spielt dabei keine Rolle.

Das Finanzamt erstellt einen Steuerbescheid für diesen Personenkreis nur, wenn dies durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung innerhalb einer Vierjahresfrist beantragt wird. Beispiel: Wer für 2009 eine Steuerrückzahlung erwartet und nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss seine Unterlagen spätestens am 31. Dezember 2013 beim Finanzamt eingereicht haben. Auch die Arbeitnehmer-Sparzulage muss bis zu diesem Stichtag beim Fiskus beantragt werden. Wer den Termin verpasst geht leer aus, denn die Vierjahresfrist kann nicht verlängert werden.
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Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. VI R 1/09) können jetzt auch noch freiwillige Steuererklärungen für die Jahre 2003 und 2004 nachgeholt werden. Hintergrund: Die Vierjahresfrist für die freiwillige Abgabe von Steuererklärungen hat der Gesetzgeber erst 2008 rückwirkend für die Jahre ab 2005 eingeführt – vorher galt eine kürzere Frist von nur zwei Jahren. Anträge für die Zeit vor 2005 nahm der Fiskus deshalb nur zur Bearbeitung an, wenn diese bis zum 28. Dezember 2007 vorlagen.

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, hatte dagegen sieben Jahre Zeit, um überzahlte Steuern vom Fiskus zurückzufordern. Nach dem Urteil des BFH muss diese längere Frist auch für die Abgabe freiwilliger Steuererklärungen gelten, solange kein bestandskräftiger Steuerbescheid vorliegt. Die Steuererklärung für 2003 muss daher spätestens Silvester diesen Jahres beim Fiskus im Briefkasten liegen – die Frist zur nachträglichen Abgabe der Steuererklärung 2004 endet am 31. Dezember 2011.

Zur Pflichtveranstaltung wird die jährliche Abgabe der Steuererklärung dagegen für viele Arbeitnehmer, die neben ihrem Gehalt noch weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro im Jahr erzielen. Verpflichtend ist der Formularkrieg auch, wenn bei mehreren Arbeitgebern (mit Steuerklasse VI) gearbeitet oder Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- oder Krankengeld bezogen wurden. Oder wenn beide Ehegatten Arbeitslohn beziehen und die Steuerklassenkombination III/V gewählt wurde.
 
Auch ein auf der Lohnsteuerkarte vermerkter Steuerfreibetrag verpflichtet Arbeitnehmer zur Steuererklärung. Nicht-Arbeitnehmer müssen dann eine Steuererklärung machen, wenn der Gesamtbetrag ihrer Einkünfte in 2009 den Grundfreibetrag von 7 834 Euro (Ledige) bzw. 15 668 Euro (Verheiratete) überstieg. Auch Kapitalanleger mit bisher unversteuerten Zins- und Dividendenerträgen – zum Beispiel aus Auslandsdepots - müssen ihre Einkünfte über die Steuererklärung angeben. Rentner sollten eine Steuerpflicht auf ihre Altersbezüge immer dann prüfen lassen, wenn sie Altersbezüge aus mehreren Quellen beziehen und weitere Nebeneinkünfte zum Beispiel aus Geldanlagen oder Vermietung erzielen.

Termine, Termine

Steuerzahler, die zur Abgabe einer Steuererklärung für 2009 verpflichtet sind, müssen ihre Unterlagen grundsätzlich bis Ende Mai 2010 bei ihrem Wohnsitzfinanzamt einreichen. haben. Doch nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird: Mit einem formlosen Antrag lässt sich die Abgabefrist problemlos bis Ende September 2010 verlängern. Das Finanzamt gibt zum Beispiel grünes Licht, wenn etwa nicht alle Unterlagen komplett sind, also zum Beispiel noch Bankbescheinigungen fehlen. Und wer einen Steuerberater einschaltet, bekommt sogar bis zum Jahresende 2010 oder auf Antrag sogar bis Ende Februar 2011 Aufschub.
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