Dieses Jahr lohnt sich das Erstellen der Steuererklärung 2010 für die Steuerzahler besonders. Grund: Zahlreiche Neuerungen ermöglichen hohe Erstattungen vom Finanzamt. Wie viel Geld Sie zurückholen können und was dabei zu beachten ist.
Für die meisten Steuerzahler lohnt die Abgabe der Steuererklärung, denn sie bekommen Geld zurück. „Über 90 Prozent aller Beschäftigten können mit einer Erstattung rechnen“, sagt Siegfried Stadter, Vorstandsmitglied des Lohnsteuerhilfevereins Bayern. In den letzten Jahren erreichte der Verein für seine Mitglieder im Schnitt gut 1.200 Euro Erstattung. Für 2010 winken sogar höhere Rückzahlungen, denn Grund- und Kinderfreibetrag wurden erhöht und die Absetzbarkeit von Sozialversicherungsbeiträgen verbessert.
131 Euro Beratungskosten
Bis Ende Mai muss die private Steuererklärung beim Finanzamt sein. Helfen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beim Ausfüllen, hat man bis Silvester Zeit. Die Kosten für Steuervereine halten sich in Grenzen. Bei Bruttoeinkünften bis 53.000 Euro berechnet etwa die Lohnsteuerhilfe Bayern höchstens 131 Euro – Steuerberater fordern ein Mehrfaches davon. Wer seine Steuererklärung ohne fremde Hilfe ausfüllt, kann die kostenlose Software des Finanzamts unter www.elster.de herunterladen. Praktischen Steuerrat und konkrete Ausfüllhilfen bieten beispielsweise die Internetseiten steuersparen.de oder steuerrat24.de.
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Tipp: Wer die Erklärung am heimischen PC erstellt und online ans Finanzamt sendet, der wird bevorzugt bearbeitet und kann auf eine schnelle Erstattung hoffen.
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03.02.2011 21:27 Uhr
Steuerfuzzi: Spenden
Unter dem Stichwort Trainer, steht geschrieben, dass man sich bestimmte Ausgaben für einen Verein als Spenden bescheinigen lassen kann, wenn man definitiv schriftlich auf Aufwandsentschädigung verzichtet. Aber: nicht jeder Verein ist berechtigt eine Spendenbescheinigung auszustellen - Stichwort: anerkannte Gemeinnützigkkeit usw.
03.02.2011 21:22 Uhr
Steuerfuzzi: Handwerks- und Reparaturkosten
Bitte beachten: Es können keine Materialkosten angesetzt werden. Die 20 Prozent gelten allein für die Arbeitsleistung, allerding inklusive eventueller Anfahrts-/Wegekosten, die der Handwerker unter Umständen berechnet.
01.02.2011 14:25 Uhr
Redaktion: Zu viel gezahlte Steuer zurückholen
Zu viel abgeführte Zinssteuer können Sie im Rahmen der Einkommensteuererklärung so zurückholen: Sie haben einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank in Höhe von 500 Euro, generieren aber Zinserträge von 800 Euro. Die Bank führt nun automatisch von 300 Euro Abgeltungsteuer ans Finanzamt ab. Haben Sie keine weiteren Kapitalerträge im gleichen Jahr, haben Sie damit 300 Euro zu viel versteuert, denn jeder Sparer besitzt ja einen Sparerfreibetrag von 801 Euro pro Jahr. Die zu viel gezahlten Steuern können Sie sich nun im Rahmen der Steuererklärung zurückholen.
01.02.2011 13:05 Uhr
betroffen: Endlich Abgeltungsteuerfrei
Darauf habe ich schon lange gewartet. So bekomme ich also meine ganze Abgeltungsteuer zurück. Endlich - wo ich mich doch schon seit Jahren darüber ärgere!
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Foto: Jens-Ulrich Koch/ddp ID:2129
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