24.05.2012   Startseite   RSS   Inhalt  
Versenden
Kommentieren
Drucken
auf Facebook teilen
Twittern

Schenkung

Nachwuchs als Steueroase

08.03.2011
Von Michael Schreiber
Eltern können Steuern sparen, wenn sie einen Teil ihrer Ersparnisse auf ihre Kinder übertragen. Doch zurückholen können sie ihr Geld dann nicht mehr. Was dabei sie es zu beachten gilt.
Steuern Einkommensteuer Abgeltungsteuer
Mehr zum Thema
Kinder kosten nicht nur Geld, sie bringen auch Geld ein. Wer einen Teil seines Sparvermögens auf den eigenen Nachwuchs überträgt, schlägt steuerlich gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe. Nach dem seit 1. Januar 2009 geltenden Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht können bis zu 400 000 Euro pro Elternteil schenkungsteuerfrei auf die Kinder weitergegeben werden.

Großeltern können immerhin noch getrennt voneinander jedem Enkel 200 000 Euro schenken, ohne den Fiskus an den Ersparnissen beteiligen zu müssen. Alle zehn Jahre erneuern sich die Freibeträge. Steuersparer mit langem Atem können so enorme Vermögenswerte steuerlich unbehelligt auf Nachkommen übertragen. Ist nur ein Elternteil betucht, kann Vermögen dennoch steuerlich optimal auf die Kinder verlagert werden.

Finanzämter erkennen „Kettenschenkung“ an

Der legale Trick: Zunächst wird ein Teil der Barschaft steuerfrei dem „ärmeren“ Ehegatten geschenkt, der das Vermögen dann nach Ablauf einer Schamfrist unter Nutzung seines Freibetrages an die Kinder weitergibt. Steuerexperten bezeichnen diesen Trick als „Kettenschenkung“. Die Finanzämter akzeptieren den lukrativen Steuerdeal, wenn der beschenkte Ehepartner wenn auch nur kurze Zeit frei über die Mittel verfügen konnte und diese aus freien Stücken an die Kinder weiter reicht.

Kritische Rückfragen des Finanzamtes vermeiden Steuerzahler, wenn der beschenkte Ehegatte die Beträge erst nach einer Schonfrist von mindestens einem halben Jahr, einer kleineren Stückelung oder in anderer Form – zum Beispiel einer gekauften Mietimmobilie – an die Kinder weiterreicht. Sollen Wertpapiere oder Sparguthaben von der Bank auf eine andere Person umgebucht werden, erhält das Finanzamt allerdings automatisch eine Mitteilung.

Eine Schenkung lohnt sich auch im Hinblick auf die seit 2009 geltende Abgeltungsteuer. Denn neben dem Kapital bleiben auch die Sparerträge bei Kindern in 2011 bis zu 8.841 Euro steuerfrei. Eltern müssten für den gleichen Betrag 2.331 Euro Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag zahlen. Kinder gelten bereits im zarten Windelalter als vollwertige Steuerzahler, die eine ganze Palette eigener Steuerfreibeträge nutzen können. Bei einer angenommenen Verzinsung von 3 Prozent bleibt damit in 2011 immerhin ein Vermögen von rund 294.000 Euro pro Kind steuerlich unbelastet.

NV-Bescheinigung erspart Papierkrieg

Kapitalerträge der Kinder können mit Hilfe eines eigenen Freistellungsauftrages maximal in Höhe des Sparerpauschbetrages von 801 Euro steuerfrei gestellt werden. Erzielen die Kinder Zinsen und Dividenden oberhalb dieses Freistellungsvolumens, ist die Bank zum Abzug der pauschalen Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag verpflichtet. Dazu kommt ggf. noch ein Abzug für Kirchensteuer. Diese Steuern müssen sich die Eltern vom Finanzamt wiederholen, in dem sie als Erziehungsberechtigte im Namen ihrer Kinder Jahr für Jahr eine Einkommensteuererklärung einreichen.

Unnötige Steuerabzüge kann man jedoch auf bequemere Art vermeiden. Eltern legen der kontoführenden Bank statt eines Freistellungsauftrages eine „Nichtveranlagungsbescheinigung“ für ihren Nachwuchs vor. Die Bescheinigung wird für einen Zeitraum von maximal drei Jahren anstandslos ausgestellt, wenn die Einnahmen des Kindes auf absehbare Zeit unter 8.841 Euro bleiben.

Den Antragsvordruck NV 1 A erhalten Steuerzahler bei ihrem örtlichen Finanzamt oder unter www.formulare-bfinv.de, unter den Stichworten „Formularcenter, Formulare A-Z, Nichtveranlagungsbescheinigung“ zum Download. Nach Ablauf der Frist muss die Bescheinigung erneut beantragt werden. Ab 2012 erfährt das Finanzamt automatisch von den Banken die Höhe der steuerfrei ausgezahlten Zins- und Dividendenerträge
 
So viel Kapitalerträge bleiben pro Kind steuerfrei
 Freibeträge  2011
 Grundfreibetrag  8.004
 Sparerpauschbetrag  801
 Sonderausgaben-Pauschbetrag  36
 Steuerfreies Einkommen je Kind  8.841
 Quelle: BMF
Seite 1/3
 
Schenkung
Seite 1: Nachwuchs als Steueroase
Versenden
Kommentieren
Drucken
auf Facebook teilen
Twittern

Das könnte Sie auch interessieren

Leserkommentare

Kommentar schreiben
Name:
Email:

Ziffernfolge hier eingeben:
Überschrift:
Kommentar:
Foto: colourbox.com ID:2824
Nach Oben
Newsletter
Jetzt kostenlos abonnieren
Die aktuelle Ausgabe können Sie hier ansehen.
Stromtarife vergleichen
Stromrechner Finden Sie jetzt noch kundenfreundlicher den besten und auch langfristig günstigsten Anbieter.
Jetzt vergleichen
Ratgeber
Ratgeber:
Öl wird immer knapper, Benzin immer teurer. Noch aber fahren die meisten ein Auto mit Benzin oder Diesel. Dabei gibt es längst Alternativen. ...mehr
Ratgeber:
Nur wenige Bundesbürger kennen sich mit dem Thema Erbschaft wirklich aus. Wie Sie sinnvolle Schenkungen vornehmen und per Testament den späteren Nachlass effektiv verteilen. ...mehr
Ratgeber:
Bei Sonderangeboten ist gesunde Skepsis angebracht. Wir sagen, wo Schnäppchenfallen lauern, woran man sie erkennt und wie man sie umgeht. ...mehr
Ratgeber:
Mehr als 2,3 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Wir haben für Sie die wichtigsten Vorsorge- und Pflegemöglichkeiten sowie deren finanzielle Hilfen zusammengestellt. ...mehr
Ratgeber:
Der Alltag bietet täglich neue Schwierigkeiten und Probleme. Aus der Praxis gegriffene Tipps und Tricks bringen bares Geld in Ihre Haushaltskasse. ...mehr
Ratgeber:
Der Urlaub ist für viele nach wie vor die schönste Zeit des Jahres. Mit unseren Tipps und einem kleinen bisschen Geduld gelangen Sie zu Ihrem Traumurlaub. ...mehr
Ratgeber:
Selbstgekochtes ist gesund und lecker. Wir verraten Ihnen, wie Sie günstig kochen können, sich dabei vernünftig ernähren und es trotzdem fein schmeckt. ...mehr
Ratgeber:
Aus der Praxis gegriffene Tipps und Tricks bringen bares Geld in Ihre Haushaltskasse. ...mehr
Ratgeber:
Den perfekten Handytarif für alle gibt es nicht. In unserer Serie suchen wir für jeden Handynutzer die passenden Sparmöglichkeiten. ...mehr
Das gesetzliche System wird teurer und die Privaten sind längst nicht mehr nur für Besserverdiener. Nutzen Sie unseren Ratgeber als Entscheidungshilfe. ...mehr
Ratgeber:
Millionen Menschen bedürfen staatlicher Unterstützung. Immer mehr davon gehen wegen Hartz IV vor Gericht. Wir haben für Sie wichtige Fakten, Urteile und Rechner zusammengestellt. ...mehr
Ratgeber:
Noch immer ist die Bedeutung der Altersvorsorge nicht bei jedem Bürger angekommen. Worauf es dabei ankommt und was Kunden bei der Auswahl der Anbieter beachten sollten. ...mehr
Ratgeber:
Wer gesunde und gleichmäßig weiße Zähne haben will, muss in erster Linie für die richtige Pflege sorgen. Zudem sind ein guter Zahnarzt und die richtige Therapie unerlässlich. ...mehr
Das meinen die Geldsparen-Leser
Wer auf Nummer Sicher gehen will und sein Wasser ohne Keime und Arzneimittelrückstände genießen will, sollte die Anschaffung eines...
19.05.2012,16:38:15 Uhr von Köpenickse
seit ca. 4 Wochen bekomme ich täglich mindestens 12, manchmal sogar 18 Spam-SMS von Varianten der Nr. 0511-1237199 (+2 unterschiedliche Endnummern). Auch...
14.05.2012,11:15:30 Uhr von Kirsten
Nach Einreichung der Klageschrift einigte ich mich mit der KLM, daß diese 80 % meiner Forderung und Kosten erstattete. Dadurch ersparte ich mir die...
13.05.2012,08:53:18 Uhr von Klaus Schlesinger

Die günstigsten Call-by-Call-Tarife
um 19:19 Uhr

Fern: 0,52 Ct   Mobil: 3,43 Ct   Ort: 0,94 Ct
Vergleiche und Rechner

Schenkungssteuer-Rechner

Zu Lebzeiten vererben und Steuern sparen

Doppelhaushalt-Rechner

Steuern sparen beim Zweithaushalt

Minijob-Rechner

Was bleibt vom Minijob-Verdienst übrig?

Gehalts-Optimierer

So erhöhen Sie Ihr Nettogehalt

Erbschaftssteuer-Rechner

Ob und wie viel Erben zahlen müssen
STARTSEITE | WIR ÜBER UNS | MEDIADATEN | AGB | DATENSCHUTZ | IMPRESSUM |