Mantelbogen
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17.05.2010
Von Michael Schreiber
Keine Steuererklärung ohne den sogenannten Mantelbogen. Dabei handelt es sich um den vierseitigen Hauptvordruck zur Steuererklärung, der durch gesonderte Anlagen, wie etwa die Anlage N für Arbeitnehmer oder die Anlage KAP für Kapitalanleger ergänzt wird. So füllen Sie den Mantelbogen Schritt für Schritt aus.

Zeilen 4-18
Allgemeine Angaben
Zunächst sind Angaben zur Person einzutragen, außerdem zu Beruf, Konfession, Geburtsdatum und Adresse. Konfessionslose Steuerzahler geben in die Zeilen 11 bzw. 17 „VD“ ein. In Zeile 4 muss jeder Steuerzahler seine neue Identifikationsnummer eintragen. Der neue Zahlencode wird auf lange Sicht die alte Steuernummer ersetzen und gilt künftig ein Leben lang.
Zeile 19
Veranlagungsart für Ehegatten
In Zeile 19 müssen Ehepaare die Veranlagungsart wählen. Es gibt drei Möglichkeiten. Sie können sich zusammen, getrennt oder – im Heiratsjahr – besonders veranlagen lassen. Für die meisten Ehepaare ist die Zusammenveranlagung erste Wahl. Denn nur dann gibt es den speziellen Splittingtarif. Für Verheiratete ist die Steuerprogression dann geringer als für Ledige, die nach dem Grundtarif besteuert werden. Die besondere Veranlagung für das Jahr der Eheschließung kann sich vor allem dann lohnen, wenn ein Partner ein Kind mit in die Ehe bringt. Singles mit Kind erhalten nämlich mit dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1.308 Euro eine Steuervergünstigung, die verheirateten Steuerzahlern ansonsten nicht zusteht.
Zeilen 31-38
Einkünfte im Kalenderjahr 2009
Hier werden die verschiedenen Formulare angekreuzt, die dem Mantelbogen beizufügen sind. Ehegatten dürfen nur den Mantelbogen sowie die Anlagen V (Vermietungseinkünfte) und SO (Sonstige Einkünfte) gemeinsam ausfüllen. Ansonsten verlangt der Fiskus von jedem Ehepartner ein eigenes Formular. Wer mit privaten Veräußerungsgeschäften (zum Beispiel aus dem steuerpflichtigen Verkauf von Immobilien, Edelmetallen oder Wertpapieren, die nicht unter die neue Abgeltungsteuer fallen) einen Gewinn von weniger als 600 Euro (Ehegatten weniger als 1.200 Euro) gemacht hat, macht in Zeile 38 einfach ein Kreuz. Sonst müssen die Geschäfte über die Anlage SO gesondert deklariert werden.
Zeilen 39 -40
Weitere Anlagen
Auf speziellen Formularen verlangt das Finanzamt Informationen über Kinder (Anlage K) und ausländische Einkünfte und Steuern (Anlage AUS). Neu: Kapitalanleger deklarieren ihre ausländischen Zinsen und Dividendenerträge ab 2009 über die Anlage KAP – die Anlage AUS muss von ihnen nicht mehr ausgefüllt werden. Auch die Anlage Vorsorgeaufwand ist neu. Auf ihr beantragen Steuerzahler den Abzug von Vorsorgeaufwendungen und Altersvorsorgebeiträgen zum Beispiel für einen Riester- oder Rürup-Vertrag. Wer für selbstgenutztes Wohneigentum noch Steuervergünstigungen (zum Beispiel die Steuerförderung für Baudenkmäler) beantragen kann, muss die Anlage FW ausfüllen.