Gesundheitskosten
„Außergewöhnliche Belastungen“ sind steuerlich absetzbar
Aufwändungen für die Gesundheit gehen ins Geld. Einen Teil dieser Kosten kann man sich aber wieder zurückholen. Das Zauberwort heißt außergewöhnliche Belastungen. Als solche können viele private Gesundheits-Aufwändungen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

Darunter fallen zum Beispiel Zuzahlungen zu Rezepten und die Arztpraxisgebühr, Kosten für Zahnersatz, Brillen, Einlagen oder auch Kuren. Kurz: Alle Kosten, die vom Arzt verordnet, aber von der Krankenkasse nicht übernommen werden.
Ein Steuerabzug ist allerdings erst möglich, wenn die Summe der angefallenen Gesundheitskosten pro Jahr die zumutbaren Eigenbelastung überschreitet. Diese richtet sich nach der Höhe des Einkommens, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder. Eine Familie mit drei Kindern und einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro beispielsweise, hat diese Grenze bei 400 Euro erreicht. Kosten, die diesen Grenzbetrag übersteigen, können dann bei der Steuer mindernd berücksichtigt werden.
Größere Anschaffungen vorausschauend planen
Wer möglichst viel absetzen will, sollte deshalb vorausschauend planen. Größere Anschaffungen, wie Brille, Zahnspange oder Zahnersatz, sollten möglichst dann getätigt werden, wenn die Chance besteht, dass die Eigenbelastung überschritten wird. Also, je nach Ausgabenlage, darauf achten, dass entsprechende Investitionen zusammengelegt, vorgezogen oder, wenn nötig, auch ins nächste Jahr hinausschoben werden. Maßgeblich für die Steuererklärung ist das Zahlungsdatum, nicht das Rechnungsdatum.
Was wenige wissen: Das Finanzamt erkennt erstaunlich viele Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen an. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Quittungen und Belege vorgelegt werden und ein Arzt die angegebenen Maßnahmen oder das Medikamente verordnet hat. Ob die Arztbesuche, Behandlungen oder Medikamente notwendig waren, prüft das Finanzamt in der Regel nicht.
Liste der absetzbaren Gesundheitskosten ist lang
Sie reicht von Kosten beim Heilpraktiker, verordneten psychoanalytischen oder therapeutischen Behandlungen bis hin zu Krankengymnastik oder Therapien beim Logopäden und Sprachheilpädagogen. Auch Kosten für eine Suchttherapie von Alkoholikern sind absetzbar, aber auch Ausgaben für eine künstliche Befruchtung und für Klinik und Mediziner bei der Geburt eines Kindes. Selbst Laserkorrekturen für eine bessere Sehschärfe können geltend gemacht werden, wenn danach keine Brille mehr benötigt wird.
Krankenbesuche zu den Kindern im Krankenhaus oder zu pflegebedürftigen Eltern können sich ebenfalls steuermindernd auswirken. Daneben sind auch Bagatelle-Arzneien , wie gängige Kopfschmerz- Erkältungs- und Vitaminpräparate, absetzbar, solange sie ein Arzt verschreibt. Sogar angemessene Trinkgelder für Klinikpersonal oder Krankenschwestern werden anerkannt. Allerdings braucht man darüber einen Beleg. Also, schon zu Beginn des Jahres sämtliche Quittungen aufheben. Es kann sich auszahlen.
Wichtig für Kassenpatienten: Jetzt schon Quittungen über Zuzahlungen sammeln
Schon zu Beginn des Jahres sollten Kassenpatienten anfangen Belege über Zuzahlungen im Gesundheitsbereich zu sammeln. Nur mit diesen Quittungen erhalten gesetzlich Versicherte nämlich später eventuell auch eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen.