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Extras vom Chef

Rentabler als manche Lohnerhöhung

11.11.2009
Von Annette Jäger
Eine Lohnerhöhung bringt nach der ersten Freude oft die Ernüchterung: Von dem Gehaltsplus bleibt nach Abzug von Steuern und Abgaben häufig nicht viel übrig. Oft hat man mehr davon, wenn man mit dem Chef Alternativen austüftelt, die beiden etwas bringen: Dem Arbeitnehmer eine Steuerersparnis, dem Chef in den meisten Fällen eine Befreiung von Sozialabgaben. Hier die wichtigsten steuerfreien Gehaltsextras:
Lohnerhöhung Steuern Abgaben Sozialabgaben
Arbeit an Feiertagen
Wer an Sonntagen und Feiertagen oder nachts arbeitet, darf zwischen 25 und 150 Prozent Zuschlag steuerfrei kassieren, vorausgesetzt der Grundlohn beträgt nicht mehr als 50 Euro pro Stunde.


Belegschaftsaktien
Vermögensbeteiligungen der Mitarbeiter in Form von Belegschaftsaktien sind beliebt. Die Hälfte des Werts der Beteiligung ist steuerfrei, maximal 135 Euro im Jahr.

Benzingutscheine
Bis zu 44 Euro im Monat sind erlaubt. Allerdings darf auf den Gutscheinen kein Geldbetrag genannt sein, sondern nur eine Mengeangabe, also eine Literzahl. Auch eine bestimmte Tankstelle wird vereinbart. Wenn der Tankbetrag über den 44 Euro liegt, fallen für den kompletten Betrag Steuern an!
 

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Betriebliche Altersvorsorge
Seit 2002 haben alle Arbeitnehmer ein Recht auf eine Betriebsrente per Gehaltsumwandlung: Ein Teil des Gehalts zahlt der Chef in einen Altersvorsorgevertrag ein. Es gibt fünf Formen der betrieblichen Altersvorsorge: Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Direktzusage. Welche Variante der Betrieb anbietet, entscheidet er selbst. Bei Direktversicherungen, Pensionskassen und -fonds gibt es Beitragsgrenzen: Jährlich sind bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei einzahlbar – im Jahr 2010 sind das insgesamt 2.640 Euro (West) bzw. 2.232 Euro (Ost).

Beiträge für Unterstützungskassen und Direktzusagen sind dagegen fast unbegrenzt steuerbefreit. Diese beiden Varianten sind eher in höheren Einkommensklassen üblich, für Führungskräfte, die mit ihrem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung liegen.


Bonusmeilen

Wer viel fliegt, kann dienstlich erworbene Bonusmeilen für den privaten Urlaubsflug nutzen. Bis zu 1.080 Euro im Jahr sind steuerfrei.

Computer
Der Chef darf seinem Mitarbeiter Computer, Laptop oder Handy leihweise zur privaten Nutzung zur Verfügung stellen. Die Kosten dafür sind in voller Höhe steuerfrei. Wird das private Telefon des Mitarbeiters auch beruflich genutzt, kann dieser sich 20 Euro im Monat steuerfrei ersetzen lassen.

Fahrtkosten
Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, kann einen Zuschuss erhalten: Bis zu 44 Euro pro Monat sind steuerfrei. Eine monatliche Abrechnung ist allerdings nötig.

Firmendarlehen
Die Firma darf ihrem Mitarbeiter einen zinsgünstigen oder auch zinslosen Kredit gewähren: Maximal 2.600 Euro.

Gesundheit
Gesunde Mitarbeiter sind gut fürs Unternehmen. Deshalb dürfen Chefs ihren Mitarbeitern bis zu 500 Euro im Jahr gewähren für Gesundheitspräventionsmaßnahmen: Yogakurse, Rückengymnastik, Raucherentwöhnung, Gewichtsabnahme - alles was der Gesundheitsvorsorge und dem Stressabbau dient. Ein Zuschuss zum Fitness-Studio ist allerdings nicht gestattet. Die Maßnahmen müssen die Vorgaben der Krankenkassen für präventive Maßnahmen erfüllen.

Darüber hinaus darf der Arbeitgeber in Krankheits- und in Unglücksfällen bis zu 600 Euro im Jahr steuerfrei für Gesundheits-Checks, Massagen oder Krankengymnastik bezahlen. Voraussetzung: Die Maßnahmen sind ärztlich verordnet, die Krankenkasse aber übernimmt die Kosten nicht.

Kinderbetreuung
An den Kosten zur Kinderbetreuung kann sich der Arbeitgeber in unbegrenzter Höhe steuerfrei beteiligen. Voraussetzung ist, dass das Kind außerhalb von zuhause betreut wird und noch nicht schulpflichtig ist, also Krippe, Kindergarten, Hort besucht oder bei einer Tagesmutter untergebracht ist.

Rabatteinkäufe
Unternehmen, die Produkte verkaufen, können diese ihren Mitarbeitern zu einem Rabatt abgeben. Steuerfrei sind Rabatte bis zu 1.224 Euro im Jahr.

Steuerberater
Lässt der Arbeitnehmer seine Steuererklärung von einem Steuerberater anfertigen, kann der Arbeitgeber die Kosten dafür übernehmen.

Umzug
Der Arbeitgeber kann für Umzugskosten aufkommen, wenn dieser beruflich bedingt ist. Ein Zuschuss von maximal 1.122 Euro bei Verheirateten und 561 Euro bei Ledigen ist anerkannt. Auch wenn das Kind wegen des Umzugs Nachhilfeunterricht benötigt, um in der neuen Schule mitzuhalten, kann der Arbeitsgeber das mit bis zu 1.409 Euro pro Kind steuerfrei bezuschussen.

Weiterbildung
Der Arbeitgeber darf Kursgebühren und Reisekosten für eine Weiterbildung ersetzen und die Kosten sogar als Werbungskosten geltend machen. Der Arbeitnehmer darf das Geld steuerfrei behalten.
 

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