
Steuern sparen
Was Mieter absetzen können
Neueste Regelung günstiger
Der Fall im Jahr 2010 - die Tante entschließt sich, das Haus ihrem Neffen zu übertragen. Es greifen die neuen niedrigeren Erbschaftsteuersätze mit einer steuerlichen Belastung von 56.000 Euro (300.000 Euro abzgl. Freibetrag von 20.000 Euro x Steuersatz 20 Prozent).
Dagegen der gleiche Fall im Jahre 2009: Die Tante hat ihr Haus übergeben oder wäre in 2009 verstorben und ihr Neffe Alleinerbe. Hier hätte sich jeweils eine Erbschaftsteuerbelastung in Höhe von 84.000 Euro ergeben (300.000 Euro abzgl. Freibetrag von 20.000 Euro x Steuersatz 30 Prozent). Agnes Fischl, Fachanwältin für Erbrecht und Steuerberaterin der Kanzlei Convocat aus München empfiehlt hier: „Liegt dieser Sachverhalt tatsächlich vor, so ist in jedem Fall anzuraten, gegen den Erbschafts- oder Schenkungssteuerbescheid Einspruch einzulegen.“ Denn gegen die Reform des Erbschaftsteuergesetzes ist inzwischen das Bundesverfassungsgericht angerufen worden. Es klärt die Frage, ob die Besteuerung der Personen der Steuerklasse II (also dieses Falles) verfassungsgemäß ist. „Da dürfte in der Folge auf die Finanzgerichte noch viel Arbeit zukommen“, prophezeit Steuerexpertin Fischl.
| Betroffene Personen | Steuerklasse | Freibetrag |
| Ehepartner | I | 500.000 |
| Kinder, Stief-, Adoptivkinder sowie Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind | I | 400.000 |
| Enkel, deren Eltern noch leben, Urenkel | I | 200.000 |
| Nur bei Erbschaft: Eltern und Großeltern | I | 100.000 |
| Geschiedener Ehegatte, Geschwister, Neffe, Nichten, Schwieger-, Stief-eltern, Schwiegerkinder. Nur bei Schenkung: Eltern / Großeltern | II | 20.000 |
| Verlobte, Lebensgefährten sowie alle übrigen | III | 20.000 |
| Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft | III | 500.000 |