Doppelhaushalt
Unverheiratete Paare genießen Steuerbonus
01.08.2011
Von Max Geißler
Die doppelte Haushaltsführung ist eines der wenigen verbliebenen Steuerschlupflöcher. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs können sogar unverheiratete Paare in bestimmten Fällen von diesem Steuerbonus Gebrauch machen.

Die höchsten deutschen Steuerrichter entschieden, dass die Geburt eines gemeinsamen Kindes zum Werbungskostenabzug bei doppelter Haushaltsführung berechtigen kann. Normalerweise bringt die Zweitwohnung nur dann eine Steuerersparnis, wenn sie aus beruflichen Gründen benötigt wird. Nach dem Urteil geht das aber auch, wenn unverheiratete Partner nach der Geburt eines Kindes eine der beiden Wohnungen zum Familienwohnsitz machen und ein Partner aus beruflichen Gründen (zum Beispiel wegen der Nähe zum Arbeitsplatz) die andere Wohnung beibehält.
Was bislang nur für verheiratete Paare erlaubt war, gilt nach dem Urteil nun auch für Lebenspartnerschaften (BFH, Az. VI R 31/05). Begründung des Gerichts: Nach Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes steht nicht nur die Ehe unter besonderem Schutz, sondern Familien insgesamt, darunter zählen auch Lebensgemeinschaften.
Absetzbar sind neben der Miete und den Nebenkosten auch Ausgaben für Familienheimfahrten sowie Verpflegungskosten.
Foto: Torsten Silz/ddp ID:765