Anlage Vorsorgeaufwand
Beiträge absetzen
17.05.2010
Von Michael Schreiber
Auf Druck des Bundesverfassungsgerichts musste der Gesetzgeber zum Jahr 2010 die steuerliche Absetzbarkeit von Krankenversicherungskosten wesentlich verbessern. Die Aufwendungen für eine medizinische Grundsicherung sind deshalb nun in voller Höhe absetzbar – davon profitieren fast alle Steuerzahler.
Die neue Anlage Vorsorgeaufwand für die Steuererklärung 2009 ist ein Vorbote dieser neuerlichen Steueränderung. Geändert hat sich allerdings für 2009 nur das Formular – die Steuerabzüge werden letztmalig nach dem alten Schema berechnet. In den neuen Vordruck müssen die Bürger diverse Versicherungsbeiträge, Riester-Rente & Co. eintragen – und können auf einen schönen Steuervorteil hoffen. Bisher wurden diese Angaben im Mantelbogen, der Anlage N oder der Anlage AV (Altersvorsorgebeiträge) gemacht. Die Anlage AV gibt es seit 2009 nicht mehr. Ehegatten füllen nun eine gemeinsame Anlage Vorsorgeaufwand aus.
Anlage Vorsorgeaufwand
Seite 1: Beiträge absetzen