Ergänzende Angaben und Altersvorsorge (Seite 2)
Zeilen 22 –27 und Zeilen 31 – 36
Ergänzende Angaben
Diese Rubrik muss von Arbeitnehmern ausgefüllt werden, die 2009 ganz oder teilweise nicht rentenversicherungspflichtig waren.
Zeilen 37 – 55
Altersvorsorgebeträge
Den Aufbau einer freiwilligen privaten Altersvorsorge über einen Riester-Vertrag fördert der Staat auf zwei Wegen. Zum einen gewährt er eine Zulage auf die Beiträge, die über den Vertragsanbieter beantragt werden muss. Sparer erhalten 154 Euro Grundzulage und 185 Euro Kinderzulage für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht. Für ab 2008 geborene Kinder gibt es sogar 300 Euro. Neue Riester-Sparer erhalten einmalig einen Bonus von 200 Euro, wenn sie am 1. Januar des Jahres noch keine 25 Jahre alt waren. Um die volle Förderung zu erhalten, muss der Eigenbeitrag inklusive der Zulagen vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens betragen, höchstens aber 2 100 Euro. Die Zulagen werden nach dem ersten Antrag vom Anbieter jedes Jahr automatisch dem Sparvertrag gutgeschrieben.
Darüber hinaus prüft das Finanzamt über die jährliche Steuererklärung, ob ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug in Betracht kommt. Anders als bei den Zulagen muss der Steuerabzug allerdings jedes Jahr aufs Neue beantragt werden. Für 2009 akzeptiert der Fiskus die Beiträge für einen Riestervertrag in der Höhe bis zu 2 100 Euro als Sonderausgaben – der Zulagenanspruch wird dabei mitgezählt. Stellt sich bei der Vergleichsberechnung heraus, dass der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug größer ist als die Zulage, wird der Differenzbetrag über den Steuerbescheid gutgeschrieben.
Anlage Vorsorgeaufwand
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