Anlage R
Senioren-Bonus
17.05.2010
Von Michael Schreiber
Auch Rentner und Pensionäre kommen um detaillierte Angaben zu ihren Altersbezügen nicht herum. Dank vieler Freibeträge und Steuervergünstigungen müssen jedoch nicht alle Senioren auch wirklich Steuern zahlen.
Seit 2005 sind die Bezieher gesetzlicher oder privater Renten dazu verpflichtet, mit der Steuererklärung ein kompliziertes, zweiseitiges Formular ausfüllen – die Anlage R. Der Fiskus interessiert sich für alle Zahlungen von Rentenversicherern, Versorgungswerken, Pensionskassen oder Lebensversicherungen. Hier erfahren Sie, wie Sie das Formular Zeile für Zeile ausfüllen.
Aufgepasst: Werkspensionäre und Beamte im Ruhestand tragen ihre Altersbezüge, die der ehemalige Arbeitgeber über Lohnsteuerkarte abrechnet, nicht in die Anlage R ein – hier muss die Anlage N ausgefüllt werden.
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