Zeilen 14 - 19
Private Zusatzrenten
Lebenslange Renten aus privaten Rentenversicherungen sind in den Zeilen 14-19 einzutragen. Leibrenten unterliegen nur mit dem niedrigen Ertragsanteil der Steuerpflicht. Dessen Höhe richtet sich nach dem Alter des Versicherten zu Rentenbeginn und gilt lebenslang. Auch Leibrenten mit befristeter Laufzeit (etwa Berufs- und Erwerbsminderungsrenten) sind hier einzutragen.
Zeilen 31 - 49
Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen
Staatlich geförderte private Renten zum Beispiel aus Riester-Verträgen oder einer betrieblichen Altersversorgung werden auf der Rückseite der Anlage R vermerkt. Sie sind je nach Vertragstyp in voller Höhe oder nur zum Teil steuerpflichtig.
Tipp: Jeder Vertragsanbieter schickt seinen Kunden jährlich eine „Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung“. Diese Bescheinigung kann als Ausfüllhilfe für die Seite 2 der Anlage R genutzt werden.
Die Zahlungen der VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) für ehemalige Arbeiter und Angestellte des öffentlichen Dienstes sind mit dem Bruttobetrag in der Zeile 38 der Anlage R einzutragen. Diese Zweitrenten unterliegen nur mit einem niedrigen Ertragsanteil der Steuerpflicht. Dessen Höhe richtet sich nach dem Alter des Versicherten zu Rentenbeginn und gilt lebenslang. Wer vor 2006 bereits mit 63 in den Ruhestand getreten ist, versteuert von seiner Zusatzrente damit beispielsweise nur 20 Prozent – statt der gesetzlich festgeschriebenen 50 Prozent für die Hauptrente.
Steuerfreie Renten
Grundsätzlich sind alle Renten als Einkommen zu versteuern. Doch es gibt Ausnahmen, die in der Steuererklärung deshalb nicht angegeben werden müssen:
- Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung (etwa Berufsgenossenschaftsrenten),
- Kriegs- und Schwerbeschädigtenrenten,
- Geldrenten, die unmittelbar zur Wiedergutmachung erlittenen nationalsozialistischen oder DDR-Unrechts geleistet werden.
- Schadenersatzrenten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse und Schmerzensgeldrenten (siehe Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26.11.2008 – Az. X R 31/07).
- Kapitalauszahlungen aus einer privaten Renten- oder Kapitallebensversicherung, aber nus sofern der Vertrag vor 2005 mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren abgeschlossen wurde. Unbefristete Renten aus einer privaten Rentenversicherung müssen dagegen mit dem Ertragsanteil versteuert werden.
Zeilen 50-57
Werbungskosten
Steuer sparende Werbungskosten sind auch für Rentner ein Thema. Gibt man nichts an, schreiben die Finanzbeamten automatisch 102 Euro als Pauschbetrag gut. Mit Belegen sind jedoch auch Gewerkschaftsbeiträge, Honorare für einen Rentenberater oder Schuldzinsen für eine auf Kredit finanzierte Einzahlung aufs Rentenkonto abzugsfähig – die Eintragung erfolgt in den Zeilen 50-57 der Anlage R.