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Steuern 2010

Am Ende mehr Netto

21.12.2009
Von Max Geißler
Gute Nachrichten für Steuerzahler: Für das Jahr 2010 stehen zahlreiche Änderungen ins Haus. So werden ab Januar die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung absetzbar. Was Sie sonst noch erwarten können.
Steuern 2010
Krankenkassenbeiträge

Ab Januar sind die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung vollständig steuerlich absetzbar. Die Entlastungen spüren Arbeitnehmer bereits ab Januar, denn sie fließen in die monatliche Lohnsteuerberechung ein. Steuerlich anerkannt sind Beiträge zu Basis-Tarifen in der gesetzlichen wie in der privaten Krankenversicherung, inklusive etwaiger Zusatzbeiträge. Außerdem sind sämtliche Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung eingeschlossen. Nicht absetzbar ist zusätzlicher Krankenschutz, der über die Basisversorgung hinausgeht. Hierzu zählen Wahl- und Zusatztarife sowie Zusatzversicherungen, die zum Beispiel Chefarztbehandelung, Einzelzimmer im Krankenhaus oder zusätzlichen Zahnschutz beinhalten.
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Zusätzlicher Vorsorgeaufwand

Zusätzliche Vorsorgeaufwendungen, die bislang als Sonderausgabe vom Finanzamt anerkannt wurden, sind künftig nur eingeschränkt absetzbar. Ab Januar gelten dafür bestimmte Jahreshöchstgrenzen. Für Arbeitnehmer und Beamte sind dies 1.900 Euro, für Selbstständige, die ihre Krankenversicherungskosten allein aufbringen, 2.500 Euro pro Jahr. Das bedeutet: Liegen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung unter den genannten Limits, können Versicherte geleistete Beiträge etwa zur Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall- und Berufsunfähigkeitversicherung bis zur Jahreshöchstgrenze zusätzlich absetzen. Erreichen bereits die eigenen Kranken- und Pflegebeiträge den genannten Höchstbetrag, fallen zusätzliche Vorsorgeaufwendungen künftig unter den Tisch.


Grundfreibeträge

Die alte Bundesregierung hat gleich zweimal den Grundfreibetrag erhöht. Rückwirkend zum 1. Januar 2009 stieg der Freibetrag, bis zu dem keine Steuern zu zahlen sind, von 7.664 Euro auf 7.834 Euro. Ehepaare bleiben bis zu einem Einkommen von 15.669 Euro steuerfrei. Eine zweite Stufe tritt zum 1. Januar 2010 in Kraft. Der Grundfreibetrag steigt um weitere 170 Euro auf 8.004 Euro für Ledige und 16.008 Euro für Ehepaare. Zugleich hat der Gesetzgeber die Steuertarife geglättet und damit die kalte Progression gemindert. Bei künftigen Lohnerhöhungen fällt nunmehr die zusätzlich entstehende Steuerbelastung geringer aus.

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