Gute Nachrichten für Steuerzahler: Für das Jahr 2010 stehen zahlreiche Änderungen ins Haus. So werden ab Januar die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung absetzbar. Was Sie sonst noch erwarten können.
Zusätzlicher Vorsorgeaufwand
Zusätzliche Vorsorgeaufwendungen, die bislang als Sonderausgabe vom Finanzamt anerkannt wurden, sind künftig nur eingeschränkt absetzbar. Ab Januar gelten dafür bestimmte Jahreshöchstgrenzen. Für Arbeitnehmer und Beamte sind dies 1.900 Euro, für Selbstständige, die ihre Krankenversicherungskosten allein aufbringen, 2.500 Euro pro Jahr. Das bedeutet: Liegen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung unter den genannten Limits, können Versicherte geleistete Beiträge etwa zur Arbeitslosen-, Haftpflicht-, Unfall- und Berufsunfähigkeitversicherung bis zur Jahreshöchstgrenze zusätzlich absetzen. Erreichen bereits die eigenen Kranken- und Pflegebeiträge den genannten Höchstbetrag, fallen zusätzliche Vorsorgeaufwendungen künftig unter den Tisch.
Grundfreibeträge
Die alte Bundesregierung hat gleich zweimal den Grundfreibetrag erhöht. Rückwirkend zum 1. Januar 2009 stieg der Freibetrag, bis zu dem keine Steuern zu zahlen sind, von 7.664 Euro auf 7.834 Euro. Ehepaare bleiben bis zu einem Einkommen von 15.669 Euro steuerfrei. Eine zweite Stufe tritt zum 1. Januar 2010 in Kraft. Der Grundfreibetrag steigt um weitere 170 Euro auf 8.004 Euro für Ledige und 16.008 Euro für Ehepaare. Zugleich hat der Gesetzgeber die Steuertarife geglättet und damit die kalte Progression gemindert. Bei künftigen Lohnerhöhungen fällt nunmehr die zusätzlich entstehende Steuerbelastung geringer aus.