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Egal ob Nachfrage, Umbuchung oder Reklamation: Der Reiseanbieter ist für Reisende der erste Ansprechpartner. Deshalb sollten die Anbieterdaten bekannt sein. Webseiten mit Reiseangeboten werden häufig von Reisevermittlern betrieben, funktionieren also wie ein Reisebüro. Verträge über die jeweiligen Reiseleistungen werden allerdings in der Regel zwischen dem Kunden und demjenigen abgeschlossen, der die Leistung erbringt – also etwa dem Pauschalreiseveranstalter, der Fluggesellschaft oder dem Eigentümer der Unterkunft.
Tipp 3: Reiseinformationen überprüfen
Im Internet angebotene Pauschalreisen unterliegen denselben Anforderungen wie ein gedruckter Reisekatalog – die wesentlichen Merkmale einer Reise müssen genannt sein. Dazu gehören zum Beispiel das Reiseziel, Unterbringung und Verpflegung, Reiseroute, Transportmittel, Reisepreis, Pass- und Visumerfordernisse sowie die vorgeschriebenen Impfungen. Faustregel: Je mehr Einzelheiten man erfährt, desto besser.
Tipp 4: Wichtige Informationen ausdrucken
Wichtige Dokumente wie die Buchungsbestätigung, die akzeptierten AGBs, Hotelbeschreibungen, Flugnummer etc. sollte man unbedingt ausdrucken. Eventuell ist es auch ratsam, Screenshots anzufertigen. Bei Rückfragen, Umbuchungen, Reklamationen oder Streitigkeiten ist es unerlässlich, dass der Reisende die vereinbarten Eckdaten nachweisen kann! Ebenfalls wichtig: Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Anbieters ausdrucken, damit eine Kontaktaufnahme jederzeit möglich ist – es kann ja durchaus mal passieren, dass die Internetverbindung streikt. Wer dann eine wichtige Frage zu seiner Reise hat, aber nicht weiß, wie er Veranstalter oder Vermittler erreichen kann, wird sich mehr als nur ärgern.
Tipp 5: E-Mail-Adresse kontrollieren
Bei der Buchung via Internet ist die Angabe einer E-Mail-Adresse unerlässlich. Umso wichtiger ist es, dass diese Angabe auch stimmt – viele Probleme resultieren nach der Erfahrung der Reiseschiedsstelle aus fehlerhaften Daten. Deshalb: Punkte, Binde- und Unterstriche oder Domain-Endungen richtig und vollständig einsetzen, das E-Mail-Postfach regelmäßig kontrollieren und vorsichtshalber den Spam-Filter prüfen, wenn der Verdacht besteht, dass eingehende Mails dort hängenbleiben. Alternativ kann man bei seinem E-Mail-Anbieter häufig auch eine Liste derjenigen Mailadressen erstellen, deren Nachrichten immer in den Posteingang gelenkt werden sollen. Und: Wer bei der Buchung eine E-Mail-Adresse angibt, muss dafür sorgen, dass der elektronische Briefkasten auch regelmäßig geleert wird.
Tipp 6: Reisepreis-Sicherungsschein anfordern
Ein Sicherungsschein schützt den Reisenden bei einem Konkurs des Reiseunternehmens. Pauschalreisen sollte man grundsätzlich erst bezahlen, wenn man diesen Sicherungsschein hat – vorher dürfen Veranstalter und Reisebüro weder den vollständigen Reisepreis noch eine Teilzahlung verlangen.
Tipp 7: Auf Datensicherheit achten
Persönliche Daten wie Name, Alter, Geburtsdatum, Adresse und Bankverbindung sollten nur verschlüsselt versandt werden – andernfalls können sie leicht für kriminelle Zwecke missbraucht werden. Dass die Datenübertragung verschlüsselt ist, erkennt man am Schloss- oder Schlüssel-Symbol auf dem Rahmen des Internet-Browsers (geschlossen: Seite wird geschützt übertragen; offen: Seite wird ungeschützt übertragen). Und: Statt mit „http“ beginnen gesicherte Seiten mit „https“.
Tipp 8: Vorsicht beim Scrollen
Tipp 10: Fehlerfreie Adresse angeben
Nicht umsonst fragen Reiseveranstalter und Reisevermittler nach einer Telefonnummer. Geben Sie einen Anschluss an, auf dem Sie auch tatsächlich erreichbar sind oder zumindest ein Anrufbeantworter sicherstellt, dass keine Informationen über entgangene Anrufe verlorengehen. Wenn man Sie unterwegs im Urlaub erreichen können soll, etwa um Ihnen geänderte Flugzeiten mitzuteilen, ist die Angabe einer Mobilfunk-Nummer hilfreich.