Urlaubsmitbringsel sind etwas wunderbares! Je nach Zollbestimmungen können manche von ihnen bei der Ausreise aus dem Ferienparadies oder der Einreise nach Deutschland jedoch auch zum teuren Souvenir werden – und Urlauber sich sogar strafbar machen! Geldsparen erklärt, was erlaubt ist und was man besser nicht beim Zoll missachten sollte.
Wer die grüne Linie am Flughafen überschreitet, macht sich oft schuldig. Denn viele Reisende wissen nicht oder nur ungefähr, wie streng die Zollvorschriften sind, wenn sie vom Urlaub in den USA, Asien oder einem anderen Land insbesondere außerhalb der europäischen Gemeinschaft zurückkommen. Das bezahlbare iPhone, der günstige Goldschmuck oder einfach nur billige Zigaretten können dann schnell zum teuren Import werden. Werden unwissende Urlauber mit größeren Geldsummen oder bei falschen Angaben erwischt, drohen sogar rechtliche Konsequenzen. Was jeder wissen sollte, damit es erst gar nicht so weit kommt:
Das ist erlaubt
Reisen Sie innerhalb der EU, dürfen Sie fast so viel mitnehmen, wie Sie tragen können. Alles was im Rahmen des persönlichen Bedarfs liegt, darf auch kostenfrei über die Grenze wandern. Fliegen Sie also von Wien nach München, dürfen Sie zum Beispiel bis zu 90 Liter Grüner Veltliner-Wein einführen. Oder wenn Sie von Mallorca nach Berlin jetten, drückt der Zoll bei bis zu 800 Zigaretten im Handgepäck noch ein Auge zu und nimmt zu Ihren Gunsten an, Sie wären Extremraucher und nicht Besitzer eines Kiosks (
Übersicht).
Kommen Sie von weiter her, etwa aus den USA, Asien, Ägypten etc., sind die Grenzen allerdings deutlich strenger (
Übersicht): Zum Beispiel gelten hier nur noch 200 Zigaretten und vier Liter Wein als Freimenge pro mindestens 17-jährigem Reisenden. Bei Flug- und Seereisen wird es ab einem Warenwert über 430 Euro kritisch, bei Autoreisen sogar schon ab 300 Euro und bei Kindern unter 15 ab 175 Euro.
Sie sind in der Gruppe unterwegs? Grundsätzlich lassen sich die Freigrenzen mehrerer Reisender nicht einfach addieren, sondern jeder muss die entsprechenden Waren bei sich tragen. Gerade bei „unteilbaren Stücken“, also zum Beispiel einem Designerkleid oder einer Goldkette gilt dazu folgendes Prinzip: Übersteigt der Wert die Freigrenze, werden auf den kompletten Betrag Abgaben erhoben.