Wollen Sie ein hier gekauftes teures Schmuckstück oder ein brandneues elektronisches Gerät mit auf Reisen nehmen, kann Ihnen eine Ausfuhrbestätigung viel Ärger ersparen. Dazu melden Sie die teuren Stücke vorher kostenlos an (
www.zoll.de).
Haben Sie während der Reise beim Shoppen zu viel eingekauft, können Sie bei einem Warenwert von bis zu 700 Euro von einem pauschalen Zoll von rund 17,5 Prozent ausgehen, falls Sie es gleich selbst anmelden. Dazu sind glaubhafte Rechnungen von Vorteil, sonst muss der Zoll schätzen. Erwischt man Sie bei kleinen Schmuggeleien, ist das Doppelte an Abgaben fällig. Bei größeren Werten sollten Sie noch vor dem Kauf bei der jeweiligen Botschaft oder dem Konsulat fragen, was die Einfuhr nach Deutschland kostet, um zu wissen, ob der Preis für deutsche Bürger attraktiv ist. In der Regel kommen zu den grundsätzlich fälligen 19 Prozent Umsatzsteuer noch einige Punkte dazu, zum Beispiel bei Goldschmuck etwa 2,5 oder bei Textilien bis zu zwölf Prozent Zoll.
Wenn Sie schon die grüne Linie überschritten haben und werden zur Kontrolle gebeten, dann hilft nur noch eins: Seien Sie möglichst ehrlich, lügen Sie, könnte Ihnen sonst Vorsatz unterstellt werden. Am Ende vor einem Richter zu sitzen macht das Malheur aller Wahrscheinlichkeit nach nur noch unangenehmer und teurer. Im Zweifel haben Sie die Beweislast und müssen also zum Beispiel Rechnungen vorlegen, dass Sie Uhren oder Schmuck schon vor Jahren hierzulande gekauft haben.
Sehen die edlen Stücke wie neu aus und haben sie keine Kaufbelege dafür, haben Sie auch bei der Justiz in aller Regel keine Chance. Ehrliche Bürger sollten also schon beim Kauf teurer Mitbringsel die fälligen Steuern einrechnen. Ganz ohne Stress können Sie dann die rote Linie nehmen und Ihre Waren ordnungsgemäß anmelden, je nach Währungskurs kann man trotzdem zum Beispiel bei einem iPhone aus Asien noch etwas Geld sparen und kommt ohne Zittern durch den Zoll.