Lieber vorsorgen als sich die schönste Zeit des Jahres vermiesen lassen: Wer für seinen Urlaub im Ausland Impfungen benötigt, sollte nicht nur rechtzeitig zum Arzt gehen, sondern auch seine Krankenkasse konsultieren. Denn die übernimmt in vielen Fällen die Kosten.
Zugegeben: Beim Lesen der Impf-Empfehlungen für manches Land kann einem schon bange werden. Da ist von Hepatitis A und B, von Typhus, Meningokokken-Krankheit und Tollwut die Rede, von Gelbfieber und Malaria. Doch für fast alle Krankheiten gibt es Impfstoffe oder Medikamente zur Prophylaxe. Man muss sie nur nutzen – und häufig noch nicht einmal selbst bezahlen. Denn inzwischen übernehmen viele gesetzliche Krankenkassen die Kosten, wenn es sich bei der Reise um eine private Urlaubsreise handelt.
Der Versicherte muss dafür allerdings in Vorleistung gehen, also die entstehenden Impfkosten erst einmal bezahlen. Auf Antrag und mit Nachweis bekommt er das Geld dann erstattet – das entlastet den Geldbeutel erheblich. Bei der Techniker Krankenkasse bedeutet das zum Beispiel in Sachen Malariaprophylaxe: Als Versicherter holt man sich ein Rezept für die Tabletten, kauft sie in der Apotheke und reicht Rezept und Kassenbon zur Erstattung ein. Von den Gesamtkosten in Höhe von 115,76 Euro trägt die TK in diesem Fall 104,18 Euro – der Versicherte selbst zahlt für das Malariamedikament nur 11,58 Euro, also zehn Prozent der Gesamtsumme.
Knauserige Kassen
Doch es gibt auch große Kassen, die ihren Versicherten nicht so weit entgegenkommen: Die Barmer GEK übernimmt die Kosten für Reiseimpfungen nicht, rechnet sie aber immerhin im Rahmen ihres Bonusprogramms an. Bei der DAK kann man sich maximal 50 Prozent der Kosten für bestimmte Impfungen zurückholen. Bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) hingegen stößt man mit dem Wunsch nach Erstattung zumeist auf gänzlich taube Ohren. Viele AOKen beteiligen sich nicht an den Kosten für die Reise-Impfungen. Ausnahmen gibt es zum Beispiel bei der AOK Plus in Sachsen und Thüringen, die die Kosten für einige Reiseschutzimpfungen übernimmt, abhängig von den Empfehlungen des Centrums für Reisemedizin in Düsseldorf.
Eine
Übersicht dieser Einrichtung schlüsselt genauer auf, welche Kassen welche Leistungen übernehmen. Weitere Informationen gibt es zudem bei den Kassen selbst. Dort erfahren Versicherte auch, unter welchen Bedingungen die Versicherungen die Kosten für Schutzimpfungen tragen. So schreibt die TK die Inanspruchnahme eines Vertragsarztes oder des Gesundheitsamtes vor. Erstattet werden jeweils die ärztliche Impfleistung und der Impfstoff (gegebenenfalls abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung für den Impfstoff) in voller Höhe auf Grundlage der Empfehlungen der Impfkommission beim
Robert-Koch-Institut in Verbindung mit den Reisehinweisen des
Auswärtiges Amtes.