Wichtige Rufnummern und örtliche Operationen
Notwendige Nummern
Die Telefonnummer Ihrer Krankenkasse gehört also am besten für Nachfragen ins Reisegepäck. Menschen, die wegen einer akuten Erkrankung gerade erst zu Hause in Behandlung waren oder zum Beispiel eine chronische Krankheit haben, sollten sich darüber hinaus noch mit ein paar wichtigen Kontakten versorgen. Notieren Sie sich auf einen Zettel im Geldbeutel zum Beispiel die Nummer des nächsten Arztes oder Krankenhauses am Urlaubsort. Gut zu wissen außerdem: in ganz Europa gilt die Notrufnummer 112.
Sie müssen tatsächlich im Urlaubsland zum Arzt? „Aufgepasst, lassen Sie sich vor Beginn der Behandlung beim Arzt oder im Krankenhaus zusichern, dass diese dem gesetzlichen Versicherungssystem angehören, und dass die Europäische Krankenversicherungskarte akzeptiert wird. Machen Sie deutlich, dass Sie keine Behandlung als Privatpatient wünschen“, rät Mareke Kortmann vom Europäischen Verbraucherzentrum. Besteht der Arzt auf einer privaten Abrechnung, achten Sie darauf, dass zumindest eine möglichst detaillierte Rechnung ausgestellt wird und die am besten in Deutsch oder zumindest in Englisch verfasst wird. Sonst müssen Sie, wenn Sie das Geld von der Kasse zurückerstattet bekommen wollen, am Ende noch Übersetzungskosten tragen.
Örtliche Operationen
Sie haben gehört, die Ärzte in XY sind genauso gut wie in Deutschland und dabei ist der Zahn-Ersatz oder die kleine OP dort viel billiger? Das mag ja sein, aber bevor Sie sich unters Messer oder den Bohrer legen, sollten Sie sich sehr gut über die Qualifikation des Mediziners informieren. Wenn Sie sich danach für die Behandlung entscheiden, bedenken Sie bei den Kosten auch, dass die gesetzlichen Kassen in Deutschland zwar Auslandsbehandlungen in der EU grundsätzlich übernehmen, aber bei ambulanten fremdländischen Behandlungen noch einiges dazukommen kann. So wird oft noch zumindest die Praxisgebühr von zehn Euro fällig und dazu kommen nochmal Gebühren für den erhöhten Verwaltungsaufwand von bis zu 40 Euro. Fragen Sie deshalb unbedingt vorher bei Ihrer Krankenkasse nach, was danach eventuell auf sie zukommen kann.
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