
Bei der Einreise nach Deutschland dürfen Urlauber aus jedem EU-Land Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten mit nach Haus bringen. Nach Informationen von Steuerrat 24 gelten dafür drei Bedingungen: Die Ware darf nur für die private Verwendung bestimmt sein, nicht aus einem zoll- oder steuerrechtlichen Sondergebiet stammen und keinem Einfuhrverbot unterliegen.
Private Verwendung
Um die private von der gewerblichen Nutzung trennen zu können, hat die EU bestimmte Mengenregelungen erlassen. Wer die Höchstgrenzen nicht überschreitet, hat bei der Einreise keine Zollpropleme zu befürchten. „Fährt der Reisende allerdings jede Woche zum Beispiel nach Polen, um jeweils 700 Zigaretten nach Deutschland einzuführen, dann wird der Zollbeamte irgendwann stutzig werden und nachfragen, welchem Zweck die Warenbeschaffung dient“, warnt Steuerexperte Peter Kaut. „Dann gilt es, dem Beamten glaubhaft klar zu machen, dass die mitgebrachten Mengen tatsächlich nur für den privaten Verbrauch bestimmt sind.“